Warum ein Sanierungsgebiet im Stadtteil Schinkel?

Die Stadt Osnabrück hat im Jahr 2016 geprüft, ob im Stadtteil Schinkel eine grundsätzliche Sanierungsbedürftigkeit sowie strukturelle, städtebauliche und soziale Missstände vorliegen und somit ein Antrag auf Aufnahme in ein Städtebauförderungsprogramm gestellt werden kann.

Vor der Festlegung eines förmlichen Sanierungsgebietes und der damit verbundenen Antragstellung für ein Städtebauförderungsprogramm mussten „Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte“ (ISEK) und „Vorbereitende Untersuchungen“ (VU) für ein mögliches Sanierungsgebiet erstellt werden. Dabei waren auch Akteure des Stadtteils einbezogen.

Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen wurden städtebauliche Missstände festgestellt:

  • Modernisierungs- und energetischer Sanierungsbedarf am Gebäudebestand
  • veraltete und fehlende Ausstattung der Grünanlagen und Plätze
  • unzureichendes und nicht zeitgemäßes Radwegenetz
  • fehlende Attraktivität der städtebaulichen Situation
  • Lärmproblematik
  • problematisches soziales Umfeld
  • hoher Energiebedarf der Häuser und Notwendigkeit der Energieoptimierung
  • verbesserungswürdige Wohnverhältnisse.

Ausgehend von diesen Beurteilungsgrundlagen waren verstärkt negative städtebauliche Entwicklungstendenzen zu beobachten, die es notwendig machten, Strategien für dieses Gebiet zu erarbeiten.

Auf der Grundlage der Vorbereitenden Untersuchungen hat der Rat der Stadt Osnabrück in seiner Sitzung am 30. Mai 2017 beschlossen, die Aufnahme des Sanierungsgebietes „Schinkel“ in das Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ für das Jahr 2018 zu beantragen. Das Niedersächsische Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz hat das Gebiet in das Städtebauförderprogramm aufgenommen.

Untersuchungsgebiet

circa 109 Hektar

Sanierungsgebiet

94,01 Hektar

Bewohner

8.500

Programmaufnahme

2018

Programm

Sozialer Zusammenhalt

Gesamtinvestition

rund 15 Millionen Euro

Städtebaufördermittel

rund 10 Millionen Euro

Abschluss der Sanierung

circa 2028

Das Bund-und Länderprogramm unterstützt seit 1999 Kommunen bei der städtebaulichen Aufwertung von Quartieren, in denen es soziale Missstände und einen besonderen Entwicklungsbedarf gibt. Der gesellschaftliche Zusammenhalt in benachteiligten Stadtteilen soll gestärkt und die Lebensbedingungen verbessert werden.

Die Handlungsfelder im Förderprogramm „Sozialer Zusammenhalt" lauten:

Inhaltliche Handlungsfelder

  • Wohnen und Wohnumfeld, öffentlicher Raum
  • Zusammenleben und soziale Integration
  • Schule und Bildung
  • Umweltschutz und Umweltgerechtigkeit, Verkehr
  • Gesundheitsförderung
  • Stadtteilkultur und Sport
  • Lokale Ökonomie
  • Sicherheit
  • Image und Öffentlichkeitsarbeit.

Instrumentell-strategische Handlungsfelder

Ressortübergreifende Zusammenarbeit und Einbindung weiterer Partner aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft

  • Gebietsbezug
  • Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept
  • Quartiersmanagement
  • Aktivierung und Beteiligung
  • Verfügungsfonds
  • Monitoring und Evaluierung
  • Verstetigung.

Im Programm „Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ können insbesondere Ausgaben für Investitionen in städtebauliche Maßnahmen getätigt werden für

  • die Vorbereitung der Maßnahme und Beteiligung und Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger,
  • die Verbesserung der Wohnverhältnisse, des Wohnumfeldes und des öffentlichen Raumes, um das Gebiet städtebaulich aufzuwerten, die Wohn- und Lebensqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner zu steigern, die Bildungschancen und die Wirtschaftskraft im Quartier zu verbessern und die Sicherheit und Umweltfreundlichkeit zu erhöhen,
  • die Verbesserung kinder-, familien- und altengerechter beziehungsweise weiterer Infrastrukturen, um die Nutzungsvielfalt im Stadtteil zu erhöhen und den Zusammenhalt zu stärken,
  • die Verbesserung der Integration benachteiligter Bevölkerungsgruppen und von Menschen mit Migrationshintergrund,
  • die Umsetzung von Grün- und Freiräumen sowie Maßnahmen der Barrierearmut beziehungsweise–freiheit.
  • Ausgaben für die Koordinierung der Vorbereitung, Planung und Umsetzung der Maßnahmen im Gebiet und die Mobilisierung ehrenamtlichen Engagements,
  • einen Verfügungsfonds, um kleine soziale Maßnahmen fördern zu können.

Der Bund beteiligt sich zu einem Drittel an den Kosten der Maßnahmen. Die zwei weiteren Drittel tragen das Land und die Stadt Osnabrück grundsätzlich zu gleichen Anteilen.

Die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen war nach § 141 Baugesetzbuch zwingend erforderlich, um ein Sanierungsgebiet förmlich festzulegen.

Mit den vorbereitenden Untersuchungen waren Beurteilungsunterlagen für die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen gewonnen.

Die Erarbeitung eines ISEK ist seit 2012 Voraussetzung zur Aufnahme in ein Programm der Städtebauförderung. Mit dem ISEK, in dem die Ziele und mögliche Maßnahmen dargestellt sind, hat die Stadt einen Antrag zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm  „Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ für Programmjahr 2018 gestellt.

Das ISEK zeigt auf, dass es sich bei dem „Schinkel“ um ein Gebiet im Sinne des Förderzwecks mit besonderen Entwicklungsbedarf handelt. Die Stadt führt die Einzelmaßnahmen, die im Konzept beziehungsweise in der Kosten- und Finanzierungsübersicht des Berichtes zu den vorbereitenden Untersuchungen „Schinkel“ entwickelt beziehungsweise aufgestellt wurden, mit Unterstützung der Städtebauförderung durch.

Im Bund-Länder-Programm "Sozialer Zusammenhalt" werden städtebauliche und soziale Maßnahmen zur Entwicklung auf Quartiersebene miteinander vernetzt und aufeinander abgestimmt.

Zu den Aufgaben des Quartiersmanagements als Schnittstelle zwischen der Bewohnerschaft, der Verwaltung und weiteren Akteuren gehören die Vernetzung der Akteuere im Quartier, die Aktivierung und Beteiligung, sowie Öffentlichkeitsarbeit. Außerdem koordiniert und begleitet das Quartiersmanagement die sozialen Maßnahmen. Diese wurden in Zusammenarbeit des Quartiersmanagement mit anderen Beteiligten (z. B. sozialen Trägern) im Integrieten Handlungskonzept (IHK) festgelegt.

Damit bildet das IHK den roten Faden für die Umsetzung von sozialen Maßnahmen, beispielsweise im Bereich der Integration, Bildung oder Qualifizierung. Die festgestellten Entwicklungsbedarfe sind im IHK mit entsprechenden Handlungsschritten hinterlegt.

Zwingende Voraussetzung für die Förderung, neben der Erarbeitung eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes, ist die räumliche Abgrenzung als Sanierungsgebiet.
Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Schinkel“ erfolgte durch Satzung der Stadt Osnabrück vom 4. Dezember 2018. Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt am 14. Dezember 2018 wurde die Satzung rechtskräftig.

Welche Vorteile gibt es für Grundstücks- und Gebäudeeigentümer im Sanierungsgebiet?

Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Schinkel“ können Eigentümer die Herstellungskosten für die Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von Gebäuden steuerlich geltend machen und /oder eventuell Fördermittel für Modernisierungen erhalten.
Weitere Informationen finden Sie unter Private Modernisierungen. 

Was ist von Grundstücks- und Gebäudeeigentümer im Sanierungsgebiet zu beachten?

Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Sanierungsverfahren durchgeführt. Das bedeutet, dass die §§ 144, 145 Baugesetzbuch nicht anzuwenden sind, Vorhaben und Rechtsvorgänge (z. B. Kaufverträge, Belastungen der Grundstücke usw.) sind nicht zu genehmigen. Sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen sind von den Eigentümern nicht zu zahlen (§ 154 Baugesetzbuch, Ausgleichsbetrag). Die Sanierungsvermerke werden nicht in die Grundbücher der Grundstücke, die im Geltungsbereich des Sanierungsgebietes liegen, eingetragen.