Stadtentwicklungsprogramm Osnabrück

Wie wollen wir zukünftig in Osnabrück leben, wohnen und arbeiten?

Erkennen. Erhalten. Entwickeln.

Unter dieser Überschrift wurde am 5. März 2024 das Stadtentwicklungsprogramm (STEP) im Osnabrücker Rat beschlossen.

Was ist ein Stadtentwicklungsprogramm (STEP)?

Ein STEP befasst sich mit der mittel- bis langfristigen Entwicklungsperspektive einer Stadt: Wo und wie soll Siedlungsentwicklung in den kommenden 15 Jahren stattfinden?

Das STEP ist ein stadtplanerisches Steuerungselement, um im Sinne einer Gesamtstrategie Entwicklungsschwerpunkte und Leitlinien für Osnabrücks räumliche Stadtentwicklung zu setzen. 

Das STEP Osnabrück bringt vorhandene Konzepte und Planungen zusammen und berücksichtigt die sich verändernden Rahmenbedingungen. Ziel ist eine integrierte und nachhaltige Siedlungsentwicklung: Welche Konzepte und Planungen mit räumlichem Bezug liegen vor? Welche Konzepte müssen aktualisiert werden und wo fehlen bisher Aussagen? Welche Konflikte und Synergien entstehen durch vorhandene Konzepte und wie können diese vermieden bzw. davon profitiert werden? Welche Rahmenbedingungen haben sich geändert? Was sind die Stärken und Schwächen der Stadt Osnabrück?

Warum ein STEP für Osnabrück?

Mit dem Beschluss VO/2019/3383-01 „Lebensqualität erhalten, mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen – aufgrund gestiegener Einwohnerzahlen“ hat der Stadtrat im Januar 2019 die Verwaltung beauftragt, ein integriertes Stadtentwicklungsprogramm zur optimierten Flächennutzung vorzulegen und damit die Entscheidungsprozesse zur räumlichen Entwicklung transparent zu machen.

Durch die gesellschaftlichen und klimatischen Veränderungen wird Planung immer komplexer. Der Klimawandel und die Klimaanpassung sind heute oberste Zielsetzung bei der Stadtentwicklung. Der demografische Wandel sowie die Individualisierung und Pluralisierung der Gesellschaft bringen neue Anforderungen mit sich. Die Mobilitätswende gilt es voranzubringen und Versorgungsinfrastrukturen zu sichern. Vor dem Hintergrund der Flächenknappheit entstehen immer wieder Nutzungskonflikte und die Innenentwicklung bringt Auseinandersetzungen in den bestehenden Nachbarschaften mit sich.

Auch in Osnabrück wird das deutlich. Um der steigenden Wohnraumnachfrage nachzukommen, wurde bereits innerhalb der letzten fünf Jahre Planungsrecht für mehrere tausend Wohnungen geschaffen. Während der Bearbeitung sind in vielen Bereichen der Stadtplanung Konflikte und Fragen aufgetreten: Soll eine Fläche für Wohnen oder für Gewerbe genutzt werden? Wo soll Freiraum gesichert und entwickelt werden? Was ist wichtig für das Wohnumfeld, wie wird und kann es sich verändern? Kann der bestehende Straßenraum die Mehrverkehre tragen? Welche Kriterien an Baukultur und Energiestandards werden gesetzt ...? Die Liste ist lang.

Die Stadt Osnabrück hat sich daher mit dem Ratsbeschluss von Januar 2019 dazu entschieden, mit dem STEP die Entscheidungsprozesse zur räumlichen Entwicklung transparent zu machen.

Wie wurde das STEP erarbeitet?

Der Bearbeitungsprozess startete im Sommer 2021. In den vier aufeinander aufbauenden Bearbeitungsschritten erfolgten die gutachterliche Bearbeitung sowie verschiedene Beteiligungsformate mit unterschiedlichen Akteursgruppen.

Ein Schwerpunkt lag dabei auf der Sichtung und Bewertung vorliegender Gutachten und (laufender) Planungen, um mögliche Zielkonflikte und Synergien zu identifizieren. Die regelmäßige Beteiligung von Verwaltung, Politik, Stadt- und Fachöffentlichkeit diente der weiteren Informationsbeschaffung und der Rückkopplung von Zwischenergebnissen.

Im Rahmen des STEP wurden keine eigenen Daten erhoben, sondern auf Basis vorhandener Datensätze (insbesondere mit denen des Freiraumentwicklungskonzeptes, dem des Stadtkatasters sowie denen des Grüne Finger-Projektes sowie den statistischen Landesdaten) gearbeitet.

Wie ist das STEP aufgebaut?

Das STEP basiert auf einer umfassenden Analyse insbesondere der raumrelevanten Themen. Die Ergebnisse sind in den Kapiteln 3 bis 11 dargestellt, am Ende jedes Kapitels werden die Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken zusammengefasst.

In einem gesonderten Schritt fand eine intensive Flächenprüfung statt, um die Siedlungsflächenpotenziale zu ermitteln. Die Herleitung und das Ergebnis finden sich in Kapitel 12.

Grundlage für die Ziel- und Maßnahmenebene war die Formulierung eines Leitmotives, das sich aus der Analyse ableitet und übergeordnet für die Stadtentwicklung Osnabrücks steht. Das Leitmotiv sowie die räumliche Übersetzung als Leitbild finden sich in Kapitel 13. Abgeleitet aus dem Leitmotiv wurden neun Leitlinien für die zukünftige Stadtentwicklung formuliert. In Kapitel 14 werden die Leitlinien mit ihren Teilzielen und Maßnahmen erläutert.

In Kapitel 15 werden die räumlich konkreten Maßnahmen in einem Aktionsplan zusammengetragen. Da das Ziel ist, zukünftig stärker auf Stadtteil- bzw. Quartiersebene zu agieren, werden Fokusräume der Quartiersentwicklung genannt und erläutert.

Grüne Finger der Stadt Osnabrück – Abgrenzung im STEP Osnabrück

Die Grünen Finger haben in den städtebaulichen Planungen der Stadt Osnabrück eine herausragende Bedeutung. 

Mit dem Ratsbeschluss zum STEP Osnabrück vom 5. März 2024 wurde die im Aktionsplan zum STEP dargestellte Abgrenzung der Grünen Finger der Stadt Osnabrück beschlossen, als Grundlage für deren funktionale Sicherung. Abgeleitet wurde die Abgrenzung aus dem Projekt „Produktiv. Nachhaltig. Lebendig. Grüne Finger für eine klimaresiliente Stadt“ der Hochschule Osnabrück in Kooperation mit der Stadt (gruene-finger.de/projekt), dessen Ergebnisse vom Rat im Jahr 2022 mit der Einschränkung beschlossen wurden, dass die endgültige Abgrenzung der Grünen Finger durch das damals in Erarbeitung befindliche Integrierte Stadtentwicklungsprogramm (STEP) erfolgen sollte.

Demnach erfolgte an wenigen Stellen eine Neuabgrenzung der Grünen Finger zugunsten einer Siedlungsentwicklung. Allerdings geschah dies vor dem Hintergrund der Abwägung der Belange des Natur- und Freiraumschutzes. Diesem Anspruch wurde in dem am 5. März 2024 durch den Rat verabschiedeten integrierten Stadtentwicklungsprogramm (STEP) folgendermaßen Rechnung getragen:

"Die gemäß STEP vorgesehene Inanspruchnahme der Grünen Finger setzt eine verbindliche Festlegung von Maßnahmen der Freiraumentwicklung innerhalb des jeweils betroffenen Grünen Fingers voraus, die sich an den vorrangigen Handlungsschwerpunkten entsprechend des Entwicklungskonzepts Grüne Finger orientiert und die beeinträchtigten Funktionen aufrechterhält. Der funktionsbezogene Ausgleich innerhalb des Grünen Fingers ist im Bebauungsplanverfahren zu sichern." 

Aufgrund des Maßstabs und der gesamtstädtischen programmatischen Ebene des STEP ist dies allerdings keine parzellenscharfe Abgrenzung der Grünen Finger.

Die Grünen Finger der Stadt Osnabrück gemäß Ratsbeschluss zum Integrierten Stadtentwicklungsprogramm (STEP) vom 5. März 2024.

Aktionsplan zum STEP Osnabrück

Der Aktionsplan stellt den Siedlungsbestand – unterteilt in allgemeine Siedlungsfläche sowie Industrie- und Gewerbefläche – dar und fasst die wichtigsten räumlichen Maßnahmen aus dem STEP zusammen. Er nimmt dabei Bezug auf aktuelle Planungsstände und vorliegende Konzepte mit Stand Sommer 2023.

Die Schwerpunkte des Aktionsplans liegen auf den Leitlinien „Bedarfsgerechte Wohnraumentwicklung“ und „Zukunftsorientierte und bedarfsgerechte Gewerbe- und Industriegebietsentwicklung“. Ergänzt um die Handlungsfelder „Mobilität“ und „Eigenständige, identitätsstiftende und lebenswerte Stadtteile“.

So zeigt der Aktionsplan in den Handlungsfeldern der Wohn- und Gewerbeflächenentwicklung Bebauungspläne im Verfahren auf, die weiter fortgesetzt werden sollen sowie weitere Wohnbau- und Gewerbeflächenpotenziale, für die entweder die Aktivierung, eine weitere Prüfung oder die Aufgabe der Absicht der Siedlungsentwicklung empfohlen wird. Es werde Flächen gekennzeichnet, die sich nur unter bestimmten Voraussetzungen und Bedingungen entwickeln lassen und die daher einer besonderen Abwägung bedürfen. 

Darüber hinaus werden Stadtteile im Generationswechsel und Geschosswohnungsbauquartiere gekennzeichnet, die sich ggf. für eine Innenentwicklung eignen würden.

Den Beschluss finden Sie im Ratsinformationssystem. 

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Projektleitung und Ansprechpartner

Stadt Osnabrück
Referat Nachhaltige Stadtentwicklung
Sachgebiet Gesamtstädtische Planung
Bierstraße 29/31
49074 Osnabrück

E-Mail: Gesamtstaedtische.PlanungnoSpam@osnabruecknoSpam.de

Fachliche Bearbeitung:

BPW Stadtplanung
Baumgart Lemke Schlegelmilch
Partnerschaftsgesellschaft mbB
Ostertorsteinweg 70-71
28203 Bremen
www.bpw-stadtplanung.de
Ansprechpartner: Frank Schlegelmilch, Charlotte Herbst, Claudia Dappen