Fördergelder beantragen
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Stadtentwicklung
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Die Stadt Osnabrück hat im Jahr 2016 geprüft, ob im Stadtteil Schinkel eine grundsätzliche Sanierungsbedürftigkeit sowie strukturelle, städtebauliche und soziale Missstände vorliegen und somit ein Antrag auf Aufnahme in ein Städtebauförderungsprogramm gestellt werden kann.
Vor der Festlegung eines förmlichen Sanierungsgebietes und der damit verbundenen Antragstellung für ein Städtebauförderungsprogramm mussten „Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte“ (ISEK) und „Vorbereitende Untersuchungen“ (VU) für ein mögliches Sanierungsgebiet erstellt werden. Dabei waren auch Akteure des Stadtteils einbezogen.
Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen wurden städtebauliche Missstände festgestellt:
Ausgehend von diesen Beurteilungsgrundlagen waren verstärkt negative städtebauliche Entwicklungstendenzen zu beobachten, die es notwendig machten, Strategien für dieses Gebiet zu erarbeiten.
Auf der Grundlage der Vorbereitenden Untersuchungen hat der Rat der Stadt Osnabrück in seiner Sitzung am 30. Mai 2017 beschlossen, die Aufnahme des Sanierungsgebietes „Schinkel“ in das Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ für das Jahr 2018 zu beantragen. Das Niedersächsische Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz hat das Gebiet in das Städtebauförderprogramm aufgenommen.