Fördergelder beantragen
Fördergelder beantragen
Stadtentwicklung
Stadtentwicklung
Unter dieser Überschrift wurde am 5. März 2024 das Stadtentwicklungsprogramm (STEP) im Osnabrücker Rat beschlossen.
Ein STEP befasst sich mit der mittel- bis langfristigen Entwicklungsperspektive einer Stadt: Wo und wie soll Siedlungsentwicklung in den kommenden 15 Jahren stattfinden?
Das STEP ist ein stadtplanerisches Steuerungselement, um im Sinne einer Gesamtstrategie Entwicklungsschwerpunkte und Leitlinien für Osnabrücks räumliche Stadtentwicklung zu setzen.
Das STEP Osnabrück bringt vorhandene Konzepte und Planungen zusammen und berücksichtigt die sich verändernden Rahmenbedingungen. Ziel ist eine integrierte und nachhaltige Siedlungsentwicklung: Welche Konzepte und Planungen mit räumlichem Bezug liegen vor? Welche Konzepte müssen aktualisiert werden und wo fehlen bisher Aussagen? Welche Konflikte und Synergien entstehen durch vorhandene Konzepte und wie können diese vermieden bzw. davon profitiert werden? Welche Rahmenbedingungen haben sich geändert? Was sind die Stärken und Schwächen der Stadt Osnabrück?
Mit dem Beschluss VO/2019/3383-01 „Lebensqualität erhalten, mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen – aufgrund gestiegener Einwohnerzahlen“ hat der Stadtrat im Januar 2019 die Verwaltung beauftragt, ein integriertes Stadtentwicklungsprogramm zur optimierten Flächennutzung vorzulegen.
Durch die gesellschaftlichen und klimatischen Veränderungen wird Planung immer komplexer. Der Klimawandel und die Klimaanpassung sind heute oberste Zielsetzung bei der Stadtentwicklung. Der demografische Wandel sowie die Individualisierung und Pluralisierung der Gesellschaft bringen neue Anforderungen mit sich. Die Mobilitätswende gilt es voranzubringen und Versorgungsinfrastrukturen zu sichern. Vor dem Hintergrund der Flächenknappheit entstehen immer wieder Nutzungskonflikte und die Innenentwicklung bringt Auseinandersetzungen in den bestehenden Nachbarschaften mit sich.
Auch in Osnabrück wird das deutlich. Um der steigenden Wohnraumnachfrage nachzukommen, wurde bereits innerhalb der letzten fünf Jahre Planungsrecht für mehrere tausend Wohnungen geschaffen. Während der Bearbeitung sind in vielen Bereichen der Stadtplanung Konflikte und Fragen aufgetreten: Soll eine Fläche für Wohnen oder für Gewerbe genutzt werden? Wo soll Freiraum gesichert und entwickelt werden? Was ist wichtig für das Wohnumfeld, wie wird und kann es sich verändern? Kann der bestehende Straßenraum die Mehrverkehre tragen? Welche Kriterien an Baukultur und Energiestandards werden gesetzt ...? Die Liste ist lang.
Die Stadt Osnabrück hat sich daher mit dem Ratsbeschluss von Januar 2019 dazu entschieden, mit dem STEP die Entscheidungsprozesse zur räumlichen Entwicklung transparent zu machen.
Der Bearbeitungsprozess startete im Sommer 2021. In den vier aufeinander aufbauenden Bearbeitungsschritten erfolgten die gutachterliche Bearbeitung sowie verschiedene Beteiligungsformate mit unterschiedlichen Akteursgruppen.
Ein Schwerpunkt lag dabei auf der Sichtung und Bewertung vorliegender Gutachten und (laufender) Planungen, um mögliche Zielkonflikte und Synergien zu identifizieren. Die regelmäßige Beteiligung von Verwaltung, Politik, Stadt- und Fachöffentlichkeit diente der weiteren Informationsbeschaffung und der Rückkopplung von Zwischenergebnissen.
Im Rahmen des STEP wurden keine eigenen Daten erhoben, sondern auf Basis vorhandener Datensätze (insbesondere mit denen des Freiraumentwicklungskonzeptes, dem des Stadtkatasters sowie denen des Grüne Finger-Projektes sowie den statistischen Landesdaten) gearbeitet.
Das STEP basiert auf einer umfassenden Analyse insbesondere der raumrelevanten Themen. Die Ergebnisse sind in den Kapiteln 3 bis 11 dargestellt, am Ende jedes Kapitels werden die Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken zusammengefasst.
In einem gesonderten Schritt fand eine intensive Flächenprüfung statt, um die Siedlungsflächenpotenziale zu ermitteln. Die Herleitung und das Ergebnis finden sich in Kapitel 12.
Grundlage für die Ziel- und Maßnahmenebene war die Formulierung eines Leitmotives, das sich aus der Analyse ableitet und übergeordnet für die Stadtentwicklung Osnabrücks steht. Das Leitmotiv sowie die räumliche Übersetzung als Leitbild finden sich in Kapitel 13. Abgeleitet aus dem Leitmotiv wurden neun Leitlinien für die zukünftige Stadtentwicklung formuliert. In Kapitel 14 werden die Leitlinien mit ihren Teilzielen und Maßnahmen erläutert.
In Kapitel 15 werden die räumlich konkreten Maßnahmen in einem Aktionsplan zusammengetragen. Da das Ziel ist, zukünftig stärker auf Stadtteil- bzw. Quartiersebene zu agieren, werden Fokusräume der Quartiersentwicklung genannt und erläutert.
Stadt Osnabrück
Referat Nachhaltige Stadtentwicklung
Sachgebiet Gesamtstädtische Planung
Bierstraße 29/31
49074 Osnabrück
E-Mail: Gesamtstaedtische.PlanungnoSpam@osnabruecknoSpam.de
BPW Stadtplanung
Baumgart Lemke Schlegelmilch
Partnerschaftsgesellschaft mbB
Ostertorsteinweg 70-71
28203 Bremen
www.bpw-stadtplanung.de
Ansprechpartner: Frank Schlegelmilch, Charlotte Herbst, Claudia Dappen