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Stadtentwicklung
Stadtentwicklung
Wer sich aufmerksam in der Stadt bewegt, erkennt die Veränderungen im Stadtbild: Bereits bestehender Immobilienbestand wurde saniert und nachverdichtet. Zum Teil sind auch neue Wohnquartiere entstanden. Die Veränderungen sind das Ergebnis eines im Jahre 2014 gefassten Ratsbeschlusses. Die Stadt hatte sich das Ziel gesetzt, Planungsrecht für 2.500 bis 3.000 neue Wohneinheiten zu schaffen. Dieses Ziel ist erreicht.
Die Nachfrage von Wohnraum, insbesondere nach bezahlbaren Wohnungen ist weiterhin hoch. Die Entwicklung von Flächen zu Bauland ist komplex. Diverse Prozesse greifen ineinander. Unterschiedlichste Aspekte wie z.B. Wohnraumbedarf, Umweltbelange, Erschließungserfordernisse, erforderliche Infrastruktur und allgemeine baurechtliche Vorgaben finden ihre Berücksichtigung in einem mehrstufigen Abstimmungsverfahren zunächst verwaltungsintern, im weiteren Bebauungsplanverfahren dann auch unter Beteiligung der Öffentlichkeit.
Um sich einen Überblick über die Entwicklungsperspektiven der Stadt zu verschaffen, wird derzeit das integrierte Stadtentwicklungsprogramm erarbeitet.
Die Stadt befindet sich derzeit mit einer Reihe neuer Bebauungsplanverfahren auf dem Weg, für ca. 4.950 weitere Wohneinheiten Baurecht zu schaffen. Um eine sozial gerechte Bodennutzung zu erreichen, hat der Rat Rahmenvorgaben für die Baulandentwicklung beschlossen.
Der Rat hat am 26. April 2022 einen Beschluss zu neuen Rahmenvorgaben zur sozialgerechten Bodennutzung gefasst (VO/2022/0688), die die bisherigen Rahmenvorgaben zum Teil ersetzen.
1. Der Rat der Stadt Osnabrück beauftragt die Verwaltung ein Konzept zur „sozialgerechten Bodennutzung“ nach dem Vorbild der Stadt Münster zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Erreichung folgender sozial- und wohnungspolitischer Ziele wird dadurch befördert:
2. Die aktivere Rolle der Stadt Osnabrück bei der Baulandentwicklung und dem Wohnbaulandmanagement orientiert sich an folgenden Grundsätzen:
3. Das neue Konzept wird auf alle Flächen angewandt, für die noch kein Planverfahren eingeleitet ist oder in Bereichen, in denen ein Bebauungsplan seit mehr als sieben Jahren nicht vollzogen wurde. Die hier formulierten Grundsätze gelten ab dem Tag des Ratsbeschlusses für die zukünftige Baulandentwicklung.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Erarbeitung des integrierten Stadtentwicklungskonzepts eine Strategie zum Erwerb von wertvollen Grundstücken im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu entwerfen und mit den Ratsgremien abzustimmen.
a. Ziel dieser aktiven Bodenpolitik soll es sein, Rahmenbedingungen für den Grunderwerb und den Ankauf von Immobilien von strategischer Bedeutung zu entwickeln. Diese sollen frühzeitig identifiziert werden, idealerweise bevor sie in die Vermarktung gehen.
b. Schwerpunkte bei den strategischen Grundstücken sind die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, Verdichtung von Wohnbauflächen im Innenbereich, die Entwicklung von Gewerbe- und Industrieflächen, Verkehrsflächen für die Mobilitätswende und Flächen für Gewässer- und Klimaschutz sowie Naherholung/Freizeitgestaltung.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Aktualisierung des Wohnraumversorgungskonzeptes zu beauftragen.
6. Vor dem Hintergrund der gerade im Außenbereich sehr geringen Flächenpotentiale in der Stadt Osnabrück wird die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeit interkommunaler Wohngebiete zur optimierten Bedarfsdeckung zu überprüfen und entsprechende Gespräche mit den Umlandgemeinden aufzunehmen.
Zur Sicherung einer sozial- und umweltgerechten Stadtentwicklung und zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen werden von der Stadt Osnabrück erhöhte Energiestandards bei Neubauten im Geltungsbereich neu aufzustellender Bebauungspläne gefordert.
Die Ausweisung neuer Baugebiete zieht Folgeinvestitionen der Stadt Osnabrück nach sich, insbesondere im Bereich des Baus oder der Erweiterung von Kindergärten und Schulen. Damit die Stadt Osnabrück den Verpflichtungen zur Erweiterung der sozialen Infrastruktur nachkommen kann, wird eine Beteiligung von Investoren an den Herstellungskosten gefordert.
Am 25. April 2023 hat der Rat der Stadt Osnabrück
beschlossen. Die Konzepte und die Richtlinie werden hier auf dieser Seite zum Herunterladen angeboten.