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Stadtentwicklung
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Wie sehen die Einkaufsmöglichkeiten in Osnabrück aus? Wo ballen sich Geschäfte, wo gibt es möglicherweise eine Unterversorgung? Wie weit muss ein Bürger fahren, um Produkte des alltäglichen Bedarfs, Fachartikel zu erwerben? Aber auch: Wie groß ist die Strahlkraft Osnabrücks als Oberzentrum in die Region? All dies wird durch das sogenannte Märkte- und Zentrenkonzept (MZK) bewertet, welches der Stadt seit 2001 einen Überblick über den Einzelhandel in Osnabrück verschafft. Das Märkte- und Zentrenkonzept stellt somit das wesentliche städtebauliche Instrument zur Entwicklung und Steuerung der Einzelhandelsentwicklung in der Stadt dar. Da sich der Einzelhandel natürlich fortlaufend verändert und weiterentwickelt, erfolgte 2019 eine 2. Fortschreibung des MZK.
Auf der Basis komplett aktualisierter Einzelhandelsdaten auf der Angebots- wie Nachfrageseite soll das Märkte- und Zentrenkonzept vor dem Hintergrund einer anhaltend hohen Dynamik der Einzelhandelsentwicklung weiterhin zukunftsfähig aufgestellt werden. Als Herausforderungen sind unter anderem das fortgesetzte Wachstum des Online-Handels, sich wandelnde Kundenerwartungen an den lokalen Einzelhandel (Erlebnis Einkauf / Einkaufs-Erlebnis), zunehmend unter Druck geratene sogenannte B- und C-Einzelhandelslagen sowie die Sicherung der Nahversorgung in der Fläche zu nennen.
Der Fokus der Neubewertung lag weiterhin darauf, Handlungsempfehlungen nach Lagebereichen abzuleiten, zentrale Versorgungsbereiche der Stadt zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, die sogenannte „Osnabrücker Liste“ (Sortimentsliste zentrenrelevanter Sortimente) zu überprüfen sowie Entwicklungsmöglichkeiten für den Osnabrücker Einzelhandel aufzuzeigen.
Der Rat der Stadt Osnabrück hat die 2. Fortschreibung des Märkte- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Osnabrück am 5. November 2019 als städtebauliches Konzept beschlossen (i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB). Es findet Berücksichtigung bei der Neuaufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen und der Vorhabenprüfung von Neuansiedlungen, Erweiterungen oder Sortimentsänderungen von Einzelhandelsbetrieben.
Die 2. Fortschreibung des Märkte- und Zentrenkonzeptes wurde mit Ratsbeschluss vom 5. Juli 2022 um die Ableitung und Begriffsbestimmung des Anlagentyps „Osnabrücker Laden“ sowie zur Einhaltung des Europarechts (EU-Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG) ergänzt und geändert. Die im Konzept enthaltenen Grundaussagen und Bestimmungen zum „Osnabrücker Laden“ wurden auf ihre Rechtssicherheit unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage geprüft. Daraus wurden gutachterliche Empfehlungen zum künftigen Umgang mit den im MZK festgelegten Bestimmungen zum „Osnabrücker Laden“ und zur EU-Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) abgeleitet. Alle weiteren Inhalte, Grundaussagen und Zielsetzungen des MZK OS blieben unverändert.
Die 1. Änderung des Märkte- und Zentrenkonzeptes beinhaltet die Neuaufnahme des Zentralen Versorgungsbereiches „Nahversorgungszentrum Sedanplatz“ sowie die Aufnahme der solitären Nahversorgungsstandorte Nordstraße und Franz-Lenz-Straße und wurde am 25. April 2023 vom Osnabrücker Rat beschlossen.