Fördergelder beantragen
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Stadtentwicklung
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Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer einer Immobilie im Sanierungsgebiet „Schinkel“ und planen Ihr Gebäude zu sanieren oder zu modernisieren? Sie möchten auf hocheffiziente Haushaltsgeräte umrüsten? Sie sind Mieterin oder Mieter und möchten Ihren Energieverbrauch auf den Prüfstand stellen? Ob Immobilieneigentümer oder Immobilieneigentümerinnen privat beziehungsweise Mieter oder Mieterin. Ihr Vorhaben wird mit verschiedenen Förderangeboten von der Stadt Osnabrück unterstützt.
Mit der am 1. Oktober 2019 verabschiedeten Modernisierungsrichtlinie fördert die Stadt Osnabrück gemeinsam mit dem Bund und dem Land Niedersachsen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes im Sanierungsgebiet „Schinkel“. Entscheidend dabei ist, dass die Maßnahmen bauliche, städtebauliche und gestalterische Missstände und Mängel beseitigen - und das nachhaltig.
Speziell für die energetische Sanierung im Quartier Schinkel stellt die Stadt Osnabrück weitere Fördermittel sowohl für private Immobilienbesitzer und Immobilienbesitzerinnen als auch für Mieter und Mieterinnen zur Verfügung. Die Förderung konzentriert sich auf Maßnahmen, die aus energetischer Sicht besonders sinnvoll und nachhaltig sind. Das Förderangebot beinhaltet unter anderem kostenfreie Beratungsangebote, Zuschüsse für hocheffiziente Haushaltsgeräte, Hausübergabestationen Nahwärme, Photovoltaikanlagen und Gründächer.
Zusätzlich zu den Förderangeboten können Eigentümerinnen und Eigentümer mit Gebäuden im Sanierungsgebiet „Schinkel“ noch von steuerlichen Vergünstigungen profitieren.
Die Stadt Osnabrück fördert im Sanierungsgebiet „Schinkel“ Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes nach der vom Rat beschlossenen und im Amtsblatt für die Stadt Osnabrück bekanntgemachten Modernisierungsrichtlinie.
Fördergrundsätze
Art und Höhe der Zuwendungen
Im Sanierungsgebiet „Schinkel“ bietet die Stadt Osnabrück zusätzlich eine Förderung für besonders sinnvolle und empfehlenswerte energetische Sanierungs- oder auch Einsparmaßnahmen für Eigentümer und Mieter an.
Für welche Maßnahmen gibt es Zuschüsse?
Sie würden sich gerne grundlegend über Maßnahmen und Möglichkeiten zu den Themen Energiesparen und energetisches Sanieren informieren? Die Stadt Osnabrück übernimmt beispielsweise die anfallenden Kosten einer Erstberatung durch die Verbraucherzentrale (Energiecheckangebote).
Eigentümer und Mieter erhalten einen Zuschuss, sofern sie nachgewiesenermaßen ineffiziente Haushaltsgeräte durch energieeffizientere Geräte ersetzen.
Sofern Sie als Eigentümer wirtschaftlich tragbare Nahwärmelösungen mit zentraler CO2-armer Energieerzeugung (Kraftwärmekopplung, Erneuerbare Energien etc.) planen, unterstützt Sie die Stadt Osnabrück bei diesen Vorhaben in Form eines Zuschusses.
Die Bandbreite der Förderung ist weit gefächert und wird noch genauer ausformuliert. Es umfasst kostenlose Beratungsangebote über die Förderung von Mieterstrommodellen bis hin zur Bezuschussung bei Vollbelegung von Dachflächen.
Dach- und Fassadenbegrünung sowie Gründächer in Kombination mit PV-Anlagen werden auch über den Zeitraum der gesamtstädtischen Förderrichtlinie „Grün statt Grau“ gefördert.
Die Förderung bietet ebenfalls die Möglichkeit kleinere sinnvolle Einzelmaßnahmen, die aufgrund der Mindestkosten nicht über die Modernisierungslinie förderfähig sind, zu unterstützen.
Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Schinkel“ können Eigentümer die Herstellungskosten für die Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von Gebäuden steuerlich geltend machen.
Voraussetzung für die erhöhte Abschreibung gemäß §§ 7 h, 10 f, 11 a Einkommenssteuergesetz ist eine zwischen der Stadt und dem/der Bauherren /Bauherrin abgeschlossene vertragliche Vereinbarung (Modernisierungsvereinbarung). Wichtig ist, dass der Abschluss der Vereinbarung vor dem Beginn von Baumaßnahmen erfolgt ist. Der Abschluss der vertraglichen Vereinbarung setzt voraus, dass die beabsichtigte Sanierung des Objektes den Sanierungszielen des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Schinkel“ entspricht.
Eine nachträgliche Vereinbarung nach Beginn der Bauarbeiten ist nicht möglich.
Nachdem die Baumaßnahme abgeschlossen ist, prüft die Stadt die Originalrechnungen zusammen mit den Zahlungsbelegen und erstellt eine Bescheinigung zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt.
Diese Angaben sind als allgemeine Hinweise zu verstehen. Sie sind nicht abschließend und ersetzen nicht die Beratung eines Steuerberaters.