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Stadtentwicklung
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Um die klimapolitischen Ziele auf Bundes- und Landesebene sowie auf kommunaler Ebene der Stadt Osnabrück zu erreichen, spielt die Transformation des Wärmesektors eine entscheidende Rolle. Ein Drittel der gesamtstädtischen CO2-Emissionen Osnabrücks wird allein durch die Erzeugung von Raumwärme verursacht. Der Wärmesektor gehört damit zu den größten Emissionsverursachern des Stadtgebiets.
Ziel der kommunalen Wärmeplanung Osnabrücks ist der Aufbau und die Fortführung eines strategischen Instruments, um die Transformation des Wärmesektors zu koordinieren und voranzutreiben. Hierbei ist mit den betroffenen lokalen Akteuren ein Plan zu erstellen, in dem darzustellen ist, wie die Wärmeversorgung im Stadtgebiet bis 2040 klimaneutral gestaltet werden kann. Dabei sind leitungsgebundene zentrale Wärmelösungen (Wärmenetze), wie auch dezentrale Wärmelösungen zu betrachten und entsprechende Eignungsgebiete zu benennen. Dies fördert Umweltschutz, Wirtschaftswachstum und die Lebensqualität der Bürger. Vorbereitung ist entscheidend für eine nachhaltige Zukunft
Die Kommunale Wärmeplanung besteht aus vier wesentlichen Bestandteilen:
Bestandsanalyse
Mit der Bestandanalyse wird im ersten Schritt der Wärmeplanung die Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs und -verbrauchs und der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen erfasst. Dafür werden Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen und den Baualtersklassen, der Versorgungsstruktur aus Gas- und Wärmenetzen erhoben. Außerdem wird eine Energie- und Treibhausgasbilanz nach Energieträgern und Sektoren für den zuvor erhobenen Wärmebedarf erstellt.
Potenzialanalyse
Der zweite Schritt umfasst eine Ermittlung der Potenziale zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme. Jede Kilowattstunde die eingespart wird, muss nicht erzeugt werden. Anschließend werden die lokal verfügbaren Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärmepotenziale untersucht.
Szenarienentwicklung
Im dritten Schritt der Wärmeplanung wird ein Szenario für eine klimaneutrale Wärmeversorgung im Jahr 2040 entwickelt. Außerdem erfolgt eine räumlich aufgelöste Darstellung der dafür benötigten zukünftigen Versorgungsstruktur im Jahr 2040 mit einem Zwischenziel für 2030. Insbesondere soll eine Einteilung in Eignungsgebiete für Wärmenetze, Wasserstoffnetze und Einzelversorgung erfolgen.
Umsetzungsmaßnahmen
Im letzten Schritt wird ein Transformationspfads zum Aufbau einer klimaneutralen Wärmeversorgung und Beschreibung der dafür erforderlichen Maßnahmen formuliert. Dabei werden mindestens fünf konkrete Maßnahmen für die Erreichung der Ziele im Detail dargelegt. Diese Maßnahmen müssen ab Veröffentlichung der kommunalen Wärmeplanung spätestens nach fünf Jahren umgesetzt werden
Die Erstellung der Wärmeplanung wird durch Akteurs- und Öffentlichkeitsarbeit begleitet. Über Monitoring wird die Umsetzung dokumentiert. Die Wärmeplanung muss alle fünf Jahre aktualisiert werden.
Gebäude, Heizkessel und Wärmenetze haben lange Lebenszyklen. Daher haben heutige Entscheidungen Auswirkungen bis weit in die Zukunft. Die Wärmeversorgung in Deutschland soll nach dem Willen der Bundesregierung bis 2045 klimaneutral werden, in Niedersachsen sogar schon im Jahr 2040. Um dieses Ziel erreichen zu können, sind die niedersächsischen Kommunen dazu verpflichtet, bis Mitte 2026 eine eigene Wärmeplanung aufzustellen, die die Grundlage und einen Orientierungsrahmen für die lokale Wärmewende darstellt.
Basis einer kommunalen Wärmeplanung ist zunächst die Untersuchung des IST-Zustandes – also der aktuellen Versorgungssituation und der energetische Zustand der Gebäude im Stadtgebiet. Auf dieser Basis erfolgt schrittweise die Erstellung einer Strategie, mit der die Wärmeversorgung künftig klimaneutral werden kann. Konkret steht am Ende einer Wärmeplanung eine Kartendarstellung der Stadt, auf der zu sehen ist, wo sich welche Art von umweltfreundlicher Wärmeversorgung eignet.
Ganz klar: Osnabrück soll spätestens im Jahr 2040 klimaneutral sein. Ein wichtiger Beitrag dazu leistet eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung. In der Wärmewendestrategie, die gemeinsam von der Stadt und den Stadtwerken erarbeitet wird, soll genau dieser Weg beschrieben werden. Durch ein Gesamtkonzept für die ganze Stadt wird verhindert, dass es ein unabgestimmtes Vorgehen unterschiedlicher Akteure gibt. Die Menschen in Osnabrück erhalten schließlich Orientierung für ihre Handlungen und künftigen Investitionsentscheidungen.
Gesetzliche Grundlage für die Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung in Niedersachsen ist das Niedersächsische Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (NKlimaG). In § 20 des NKlimaG gibt es detaillierte Ausführungen zu den Bestimmungen der kommunalen Wärmeplanung. Ober- und Mittelzentren sind demnach verpflichtet, bis zum 30. Juni 2026 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Bis eine Wärmestrategie für Osnabrück vorliegt, wird es also noch dauern. Stadt und Stadtwerke arbeiten jedoch mit Hochdruck an der Erarbeitung. Denn die Zeit drängt. Wichtig: Bitte bedenken Sie, dass wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Handlungsempfehlungen bezüglich Ihrer individuellen Wärmeversorgung geben können.
Mit der Fertigstellung der kommunalen Wärmeplanung liegt eine konkrete Strategie für die Wärmewende in Osnabrück vor. Das bedeutet, dass dann klar ist, in welchem Gebiet in Osnabrück welche Lösung für eine klimaneutrale Wärmeversorgung in Frage kommen kann. Allerdings heißt das noch nicht, dass dann die Umsetzung unmittelbar erfolgt. Einzelmaßnahmen müssen anschließend detailliert geplant und dann sukzessiv umgesetzt werden.
Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung übernimmt federführend die Stadtverwaltung, genauer der Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz. Unterstützt wird das Projekt durch die Stadtwerke Osnabrück GmbH und die SWO Netz GmbH.
Die kommunale Wärmeplanung ist in erster Linie ein strategisches Instrument zur Koordinierung der Wärmewende. Die Ergebnisse der Wärmeplanung haben keine rechtliche Verbindlichkeit. Ein Anspruch auf eine in der Wärmeplanung dargelegte Versorgung besteht nicht.
Zunächst müssen zahlreiche Daten von unterschiedlichen Akteuren zusammengetragen, aufbereitet und schließlich analysiert werden. Das Niedersächsische Klimagesetz erlaubt Kommunen zudem erst ab dem 1. Januar 2024 die notwendige Datengrundlage bei den betreffenden Stellen anzufordern. Die Erarbeitung einer gemeinsamen und ganzheitlichen Strategie erfordert Koordination und Absprache. Und auch die Analyse der Daten ist alles andere als trivial, denn zahlreiche Faktoren spielen hier eine Rolle. Beispielsweise müssen folgende Fragen geklärt werden:
Genau definiert ist bislang keiner dieser Begriffe – und nicht selten werden sie daher synonym verwendet. Grundsätzlich kann man aber sagen, dass Nahwärmenetze eher kleinere Wärmenetze sind – ein konkretes Beispiel ist das Nahwärmenetz der Stadtwerke Osnabrück rund um den Jahnplatz oder entlang der Natruper Straße. Größere Fernwärmenetze, die zentral beispielsweise von einem größeren Kraftwerk oder einer Fabrik versorgt werden und an denen ganze Stadtteile hängen, gibt es in Osnabrück bislang nicht.
Egal ob Fernwärme oder Nahwärme – das Prinzip ist das gleiche. Gebäude werden über Rohrleitungen mit Wärme versorgt. Wo die Wärme erzeugt wird, kann allerdings sehr unterschiedlich sein. Sie kann aus Abwärme einer Fabrik oder von einem zentralen Kraftwerk stammen. Heute werden diese Kraftwerke oft noch mit fossilen Brennstoffen betrieben. In Zukunft soll dies jedoch klimaneutral geschehen – etwa durch Geothermie.
Die Stadtwerke betreiben bereits einige Nahwärmenetze im Stadtgebiet – unter anderem rund um den Jahnplatz oder auch entlang der Natruper Straße.
Der derzeitige gesetzliche Rahmen sieht vor, dass Gasnetze bis zum letzten Kunden noch weiter zu betreiben sind, so dass eine Gasversorgung bei aktueller Gesetzeslage auch über einen längerfristigen Zeitraum (also bis 2045) weiter erfolgen wird, was mit der Versorgungssicherheit während der Wärmetransformation zusammenhängt. Allerdings werden bei restaurierungsbedürftigen Leitungen schon heute Lösungen geprüft, ob Wärmenetze an dieser Stelle aufgebaut werden können. Ziel ist es, Doppelinfrastruktur aus Gas- und Wärmenetzen möglichst zu vermeiden.
Ein etwaiger Umbau und/oder Rückbau von Gasleitungen ist hingegen nicht Gegenstand aktueller oder mittelfristiger Planungen, da es hierfür zurzeit keinen verbindlichen Rechtsrahmen gibt.
Die Frage der künftigen Wärmeversorgung stellen sich derzeit viele Menschen. Im Sinne der Transparenz sagen wir ganz ehrlich: Welche Art der Versorgung künftig individuell möglich sein wird, können wir heute noch nicht sagen. Aber wir arbeiten daran!
Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist eine stadtweite Übersichtskarte, in der für einzelne Gebiete die möglichen Arten der treibhausgasneutralen Wärmeversorgung dargestellt werden.
Ein wichtiger Baustein der kommunalen Wärmeplanung ist eine transparente, umfassende und fortlaufend um relevante Inhalte und Neuigkeiten ergänzte Information und Kommunikation. Zentrale Plattform ist dabei die Website, auf der Sie sich bereits befinden. Hier werden alle relevanten Informationen gebündelt.
Darüber hinaus nutzt die Stadt die vorhandenen Social-Media-Kanäle und verlinkt weitere Informations- und Kommunikationskanäle wie die Website und den Unternehmensblog der Stadtwerke Osnabrück AG, um auch hierüber Inhalte zur kommunalen Wärmeplanung (wie z. B. die Erreichung bzw. Fertigstellung einzelner Arbeitspakete wie die Bestandsanalyse und die Potentialanalyse) auszuspielen.
Ein weiteres zentrales Element sind ergänzende Informationsveranstaltungen sowohl für die Öffentlichkeit als auch für die relevanten Stakeholder. Bei zusätzlichen Veranstaltungen gibt es die Möglichkeit des Austausches sowohl für die Öffentlichkeit als auch für ein Fachpublikum.
Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung ist zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 30. Juni 2026 für die Stadt Osnabrück verpflichtend. Das Ziel der Stadtverwaltung ist ein Abschluss der Wärmeplanung im Jahr 2025, um möglichst früh Klarheit für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.
Hierbei ist zwischen kommunaler Wärmeplanung und konkreter Wärmenetzplanung zu differenzieren. In der kommunalen Wärmeplanung ist die Ausweisung sog. Wärmenetzeignungsgebiete verpflichtend. Die konkrete Planung von Wärmenetzen erfolgt parallel oder nachgelagert, z.B. durch die Stadtwerke Osnabrück AG oder andere potenzielle Wärmenetzbetreiber. Hierfür muss der Netzbetreiber zunächst Ausbaustufen und Bauzeiten planen, um technische Parameter genau festlegen zu können und Bauphasen aufeinander abzustimmen.
Parallel arbeitet die Stadtwerke Osnabrück AG als Betreiber bereits bestehender öffentlicher Wärmenetze am eigenwirtschaftlichen Aus- und Neubau öffentlicher Wärmenetze. Aktuelle Informationen hierzu gibt es unter www.swo.de/waerme.
Um den kommunalen Wärmeplan für Osnabrück zu erstellen, sind bestimmte Daten von Gebäuden wichtig – vor allem Baujahr, Gebäudetyp (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus), die Nutzung (gewerblich/privat), die aktuelle Energieversorgung und der Sanierungszustand. Die Daten sind unablässig um einen möglichst detaillierten Wärmeplan für die Stadt zu erstellen.
In diesem Zuge ist die Stadt Osnabrück berechtigt, detaillierte Daten zu Gebäuden zu erheben. Dies basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c,e § 21 NKlimaG. Die Stadt hat folgende Informationen angefordert und erhalten:
Die Einrichtungen, die Daten erheben und verarbeiten, müssen sowohl die Bestimmungen des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes als auch die landesrechtlichen Datenschutzvorschriften einhalten. Für die Wärmeplanung heißt das in diesem Fall z. B. dass gebäudescharfe Daten nicht veröffentlicht werden dürfen. Für eine Veröffentlichung müssen gebäudescharfe Daten in Clustern/Blöcken dargestellt werden, sodass ein Rückschluss auf beispielsweise den Verbrauch einzelner Gebäude nicht möglich ist.