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Stadtentwicklung
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Bei der Einrichtung von Fahrradstraßen in Osnabrück werden aktuell vor allem die wichtigen
Radverkehrsrouten von den Stadtteilen in die Innenstadt berücksichtigt. Zu diesen sogenannten Velorouten, die in der Regel parallel zu den verkehrsstarken Hauptrouten verlaufen, gehören auch die Ernst-Sievers-Straße in der Weststadt und die Straße Am Forsthaus in Sutthausen. Hier entstehen die nächsten Fahrradstraßen der Stadt Osnabrück.
Wie sehen die Fahrradstraße aus?
Wie schon in den neuen Fahrradstraßen, die 2023 im Stadtteil Wüste eröffnet wurden, werden Verkehrsschilder am Straßenrand und Fahrrad-Symbole auf dem Boden auf die neue Regelung hinweisen. Die Fahrradstraßenmarkierungen folgen dem neuen Design: Hauptbestandteil ist der unterbrochene Breitstrich als Sicherheitstrennstreifen zu Parkständen oder bei angrenzenden Seitenräumen ohne Parkmöglichkeiten. Zudem werden an jeder Kreuzung und auf längeren Strecken farbige Fahrradstraßenpiktogramme aufgebracht.
Was gilt in Fahrradstraßen?
In den Fahrradstraßen gilt für alle Verkehrsteilnehmenden eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Zusatzschilder können den motorisierten Verkehr zulassen, jedoch sind Autos nur "zu Gast" und dürfen den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Das nebeneinander Fahren für mehrere Radfahrende ist ausdrücklich erlaubt.
Grundsätzlich vorfahrsberechtigt ist eine Fahrradstraße allerdings nicht - das prüft die Verkehrsbehörde in jedem Einzelfall abhängig von den Gegebenheiten vor Ort. Im ersten Bauabschnitt zwischen Rückertstraße und Am Kirchenkamp wird die Ernst-Sievers-Straße gegenüber den Seitenstraße bevorrechtigt, während an den verkehrsstarken Kreuzungen mit der Rückerstraße und dem Kirchenkamp weiterhin rechts vor links bzw. die Ampelschaltung gilt. (Für den zweiten, westlichen Abschnitt zwischen Rückertstraße und Rheiner Landstraße steht die entsprechende Planung noch aus.) An den Kreuzungen in Sutthausen hingegen wird zunächst weiterhin das gewohnte Rechts vor links gelten.
Im Rahmen der Einrichtung der Fahrradstraße in Sutthausen hat eine Informationsveranstaltung im Stadtteil stattgefunden. Aufgrund eines Fehlers des Versandunternehmens erfolgte die Zustellung der Einladungen teilweise erst am Tag der Veranstaltung - hierfür möchten wir uns entschuldigen.
Um trotzdem allen Interessierten die Möglichkeit zu geben, sich zur Planung zu Informieren oder Fragen und Kritik loszuwerden, sind auf dieser Seite alle Infos zur Planung in Sutthausen zusammengefasst.
Unten können die Markierungs- und Beschilderungspläne heruntergeladen werden.
Bei der Einrichtung von Fahrradstraßen in Osnabrück werden aktuell vor allem die wichtigen Radverkehrsrouten zwischen den Stadtteilen und in die Innenstadt berücksichtigt. Zu diesen Routen gehört auch der Straßenzug Zum Forsthaus, Zum Töfatt und Egon-von-Romberg-Weg, der den Stadtteil Sutthausen und die angrenzenden Gemeinden mit der Innenstadt verbindet.
Grundlage dieser Planung ist der städtische Radverkehrsplan, ein Konzept zur Radverkehrsförderung in Osnabrück. Darin definiert sind die verkehrsstarken Hauptrouten und parallel dazu verlaufende „Velorouten“, außerdem sogenannte Neben- und Freizeitrouten.
Der Radverkehrsplan und eine Karte des aktuellen Radverkehrsnetzes sind online unter www.osnabrueck.de/radverkehrsplan abrufbar.
Die betroffene Verbindung knüpft direkt an den bei Radfahrenden beliebten Burenkamp und im Weiteren an die Fahrradstraße Laischaftsstraße an. Sie ist somit die logische Fortsetzung dieser Veloroute in Richtung Süden.
Um die tatsächliche Nutzung der Straßen zu dokumentieren, wurden im Jahr 2023 Verkehrszählungen durchgeführt. Im Erhebungszeitraum (dienstags ganztägig) haben rund 1150 Radfahrende und 920 Kraftfahrzeuge die Straße Zum Forsthaus befahren. Daraus ergibt sich ein Radverkehrsanteil von ungefähr 55 Prozent. Aus verkehrsplanerischer Sicht ist die Straße damit für den Kfz-Verkehr von untergeordneter Bedeutung. Zum Vergleich: In der Laischaftsstraße lag der Radverkehrsanteil vor der Umgestaltung zur Fahrradstraße bei rund 45 Prozent.
Die Straße wird mit den Verkehrsschildern „Fahrradstraße“ und dem Zusatz „Kraftfahrzeuge frei“ ausgestattet. Die neue Situation wird unterstützend durch Fahrbahnmarkierungen, wie sie in den Fahrradstraßen in der Wüste vorgenommen wurden, kenntlich gemacht. Fahrbahnbegleitend wird ein unterbrochener weißer „Breitstrich“ (25 cm) aufgebracht. Zu Beginn und nach jeder Einmündung wird zusätzlich das Verkehrsschild „Fahrradstraße“ als farbige Markierung aufgebracht.
In Fahrradstraßen gilt grundsätzlich rechts vor links. Abweichende Regelungen sind aber möglich und werden durch entsprechende Verkehrsschilder angezeigt. Im Einzelfall darf eine Fahrradstraße Vorfahrt haben. Anders als in den jüngst eingerichteten Fahrradstraßen in der Wüste wird in Sutthausen keine Änderung der bestehenden Vorfahrtsregelungen vorgenommen. Dies ergibt sich aus der städtebaulichen Situation und den hohen verkehrsrechtlichen Hürden zur Änderung der Vorfahrt.
Die städtebauliche Situation bezieht sich auf die bestehende Infrastruktur, Straßenführung und Verkehrsströme, die in Sutthausen beibehalten werden sollen, um einen reibungslosen Verkehrsfluss zu gewährleisten. Insbesondere der geschwindigkeitsdämpfende Effekt von rechts vor links geregelten Kreuzungen sowohl auf den Kfz- als auch den Radverkehr sprechen in Sutthausen aktuell für die Beibehaltung der aktuellen Vorfahrtssituation. Die verkehrsrechtlichen Hürden beinhalten unter anderem die Notwendigkeit umfassender Verkehrsuntersuchungen, Gutachten und Genehmigungsverfahren, die eine Änderung der Vorfahrtsregelungen komplex und zeitaufwendig machen. Folglich bleibt die bisherige Vorfahrtsregelung bestehen, um sowohl rechtliche als auch praktische Herausforderungen zu vermeiden.
Die Fahrradstraße wird für Kraftfahrzeuge freigegeben. Das bedeutet, dass Ein- und Durchfahrt auch zukünftig für alle Verkehrsteilnehmenden möglich ist. Sinnbildlich sind Autos aber nur noch „zu Gast“. Radfahrende dürfen ausdrücklich nebeneinander fahren und geben die Geschwindigkeit vor. Wenn die Verkehrssituation es zulässt oder die Möglichkeit besteht, Radfahrende mit ausreichend Seitenabstand (mind. 1,5m) zu überholen, kann dies geschehen. Es gilt wie bisher eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
Die Regelungen zum Parken ändern sich nicht. Dennoch erinnern wir an den Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme, der sowohl für Anwohner, Radfahrende als auch für Besucher gilt. Anwohner und Besucher sollen weiterhin darauf achten, Parkflächen effizient zu nutzen und sich gegenseitig Platz zu lassen und vor allem die Sicherheit der Radfahrenden zu wahren. Durch das Beibehalten der bestehenden Regelungen wird sichergestellt, dass alle Verkehrsteilnehmer gleiche Bedingungen vorfinden und die Parkplatzsituation stabil bleibt.
Die Planungen sind abgeschlossen und konnten dem zuständigen Ausschuss im Juni vorgelegt werden. Aktuell wird die Ausschreibung der Umgestaltung vorbereitet. Die Arbeiten sollen im September stattfinden und möglichst im Oktober abgeschlossen sein. Dazu werden die Schilder aufgestellt und entsprechende Markierungen aufgebracht. Für die Arbeiten werden zeitweise Teilsperrungen im Verlauf der Straße notwendig sein. Der genauere Bauablauf wird aktuell noch abgestimmt - notwendige Sperrungen werden aber rechtzeitig angekündigt und voraussichtlich nur einzelne Tage oder wenige Stunden dauern.
Im Bereich zwischen Ernst-Stahmer-Weg und Damenweg finden parallel aufwändige Arbeiten der SWO Netz an der Kanalisation statt. Diese Arbeiten werden mindestens bis Mitte 2025 andauern. Anschließend wird auch dieser Straßenabschnitt als Fahrradstraße hergestellt.
Die Veränderung des Straßenraums wird ein gewisses Maß an Gewöhnung fordern. Nach der
Umgestaltung wird die Stadt die Situation in der Straße weiterhin beobachten und unter Umständen erneut Daten zum Verkehrsverhalten erheben. Auf dieser Grundlage und anhand der Rückmeldungen der Menschen vor Ort werden dann – falls nötig – Anpassungen vorgenommen.
Für Fragen und Anmerkungen zur anstehenden Umgestaltung sowie mit Erfahrungen, Beobachtungen oder Kritik nach der Einführung der Fahrradstraße wenden Sie sich bitte an mobilezukunftnoSpam@osnabruecknoSpam.de.
Alternativ können Sie auch persönlich in der zuständigen Dienststelle, dem Referat Mobile Zukunft in der Bierstraße 33-36 (Eingang rechts des Kunstquartiers) vorbeikommen. Das Büro ist montags bis donnerstags von 9 Uhr bis 16 Uhr besetzt.
In Fahrradstraßen stehen Radfahrerinnen und Radfahrer im Fokus. Damit diese Straßen attraktiv und angenehm befahrbar sind, gelten einige Regeln, die dafür sorgen, dass sich der motorisierte Individualverkehr den Radelnden unterordnet. Bereits im Jahr 1997 wurde die Fahrradstraße mit dem heutigen Verkehrszeichen in Deutschland in das Straßenverkehrsrecht aufgenommen.
Auch in der Stadt Osnabrück gelten für Fahrradstraßen die in der Deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) verankerten Regeln:
Eine Straße wird durch das Verkehrszeichen 244.1 zur Fahrradstraße. Fahrradstraßen, beziehungsweise deren Fahrbahnen, sind dem Radverkehr vorbehalten, eingeschlossen sind auch Elektro-Kleinstfahrzeuge wie E-Scooter.
Kfz-Verkehr ist in der Fahrradstraße nur dann erlaubt, wenn ein Zusatzzeichen wie Anlieger frei oder Kfz frei das so regelt (siehe oben).
Der Radverkehr hat in Fahrradstraßen immer Vorrang. Das Nebeneinanderfahren mit dem Fahrrad ist in Fahrradstraßen ausdrücklich erlaubt. Auf Radfahrer muss in Fahrradstraßen besonders Rücksicht genommen werden
In Fahrradstraßen darf höchstens Tempo 30 gefahren werden. Der Kfz-Verkehr muss sein Tempo an die Radfahrerinnen und -fahrer anpassen. Ist ein sicheres Überholen mit ausreichend Abstand nicht möglich, muss auf Radfahrerinnen und -fahrer Rücksicht genommen und langsam hinterherfahren werden. Autofahrerinnen und -fahrer müssen einen Mindestabstand von 1,50 Meter (innerorts) bzw. 2,0 Meter (außerorts) zu den Radfahrerinnen und -fahrern einhalten. Radfahrerinnen und -fahrer dürfen vom Kfz-Verkehr weder behindert noch gefährdet werden.
An gleichrangigen Knotenpunkt (zum Beispiel zwei aufeinandertreffende Fahrradstraßen) gilt rechts-vor-links, in solchen Fällen sind sogenannte Haifischzähne auf die Fahrbahn markiert.
Bei weitestgehend gleichrangige Knotenpunkte handelt es sich um Knotenpunkte, an denen die Fahrradstraße beispielsweise auf eine Tempo 30-Zone oder einen verkehrsberuhigten Bereich (Spielstraße) trifft. Hier ist der Verkehr im Verlauf der Fahrradstraße bevorrechtigt und der aus der Tempo 30-Zone kommende wartepflichtig.
Straßen, auf denen die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt, sind der Fahrradstraße in der Regel übergeordnet und der Verkehr hat Vorfahrt.
Die Knotenpunkte werden entsprechend der Vorfahrtsregelungen und den Vorgaben der StVO beschildert und markiert.
So es nicht durch entsprechende Halteverbotsschilder verboten ist, ist das Halten und Parken auf der Fahrbahn in Fahrradstraßen grundsätzlich erlaubt.
Für die Fahrradstraßen in der Wüste wird erstmalig ein einheitlicher Designbaukasten angewendet. Die Gestaltung zukünftiger Fahrradstraßen in Osnabrück erfolgt entsprechend dieser Musterlösungen und sorgt so für eine stadtweite Einheitlichkeit und Wiedererkennung.
In Fahrbahnmitte wird das Zeichen 244.1 als Piktogramm in überhöhter Darstellung aufgebracht. Diese Markierung erfolgt in allen Einmündungen und bei längeren Streckenabschnitten zusätzlich alle 100 Meter.
Um jederzeit zu erkennen, dass man sich auf einer Fahrradstraße befindet, wird eine gestrichelte weiße Linie an beiden Fahrbahnrändern aufgebracht. Diese wird in Bereichen, in denen neben der Fahrbahn geparkt werden darf, 0,75 Meter vom Fahrbahnrand abgesetzt und dient so als Sicherheitstrennstreifen zur Reduktion von Konflikten zwischen ruhendem Verkehr und dem Radverkehr (z.B. Dooring).
Immer dort, wo die Fahrradstraße einer kreuzenden Straße gegenüber vorfahrtsberechtigt ist, wird dies möglichst deutlich kenntlich gemacht. Wo diese vorhanden sind, werden dazu Pflasterflächen angepasst (Fahrbahn der Fahrradstraße mit roten Steinen).
Die Stadt Osnabrück hat eine klare Entscheidung für mehr Radverkehr im Sinne der nachhaltigen Mobilität getroffen. Gleichzeitig muss der steigende Anteil von Radfahrern im Verkehrsnetz Rechnung getragen werden. Dabei spielen Fahrradstraßen für die Radverkehrsförderung im Quartier eine wichtige Rolle. Ziel der Radverkehrsförderung der Stadt Osnabrück ist der Aufbau eines lückenlosen Radnetzes.
Fahrradstraßen können überall dort sinnvoll sein, wo aufgrund der städtebaulichen Situation keine (getrennte) Radverkehrsanlage realisiert werden kann und der Radverkehrsanteil hoch ist. Perspektivisch können insbesondere dicht bebaute Quartiere durch ein zusammenhängendes Fahrradstraßennetz an Attraktivität für den Radverkehr gewinnen. Wichtige Radverkehrsverbindungen ohne Radverkehrsanlagen werden so sichtbar. Dies kann einerseits die räumliche Orientierung der Radfahrenden und andererseits dem Regelbewusstsein anderer Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer erhöhen/verbessern.
Kurz: Fahrradstraßen sind ein wichtiges Instrument, dass für die Mobilitätswende zu Verfügung steht.
Fahrradstraßen haben hohe Relevanz für die Nahmobilität auf Quartiersebene. Sie bieten parallele Routen zu viel befahrenen Hauptverkehrsstraßen an, die idealerweise komfortabel, frei von Lärm und ohne störende Wartezeiten gutes Vorankommen mit dem Fahrrad ermöglichen. Dort, wo der motorisierte Individualverkehr zugelassen ist, ist dieser nur zu Gast in der Fahrradstraße. Das Miteinander zwischen Auto- und Radverkehr sorgt für eine gesteigerte gegenseitige Rücksichtnahme.
Vorteile für Radfahrerinnen und-fahrer:
Vorteile für den motorisierten Individualverkehr:
Vorteile für Anwohnerinnen und Anwohner:
In Fahrradstraßen spielt, wie der Name schon vermuten lässt, das Fahrrad die erste Geige. Kraftfahrzeuge sind, so sie denn durch ein entsprechendes Verkehrszeichen zugelassen sind, nur zu Gast und müssen sich entsprechend dem Radverkehr verhalten.
In einer Fahrradstraße gilt Tempo 30 und Radfahrende dürfen auch nebeneinander fahren. Wo immer möglich und sinnvoll wird die Fahrradstraße zur Verringerung von Wartezeiten, gegenüber den kreuzenden Straßen bevorrechtigt.
Das Befahren von Fahrradstraßen mit Kraftfahrzeugen ist nur erlaubt, wenn ein Zusatzschild dies anordnet. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Die motorisierten Verkehrsteilnehmenden müssen dabei besondere Rücksicht auf den Radverkehr und die ihm hier eingeräumten Rechte nehmen.
Die Anordnung einer Fahrradstraße hat keine direkten Auswirkungen auf den Gehweg beziehungsweise die Fußgänger. Dort, wo kein Gehweg vorhanden ist, muss wie gewohnt am Fahrbahnrand gegangen werden.
Das Verkehrszeichen „Fahrradstraße“ kennzeichnet grundsätzlich, dass es sich bei der beschilderten Straße um eine Fahrradstraße handelt. Das Zusatzzeichen darunter erlaubt es auch Autos und Krafträdern die Straße zu verwenden. Liegt dieses nicht vor, so dürfen nur Fahrräder die Straße befahren. Das Ende einer Fahrradstraße wird durch ein ausgegrautes und durchgestrichenes Fahrradstraßen Schild oder Tempo-30-Zone Schild kenntlich gemacht.
Aktuell in Planung:
Langfristig betrachtet sind Fahrradstraßen auch ein Anti-Stau-Instrument für den Autoverkehr: Mit Instrumenten wie Fahrradstraßen, Velorouten usw. wird das Radfahren attraktiver. Menschen, die heute noch Auto fahren, werden dann zumindest gelegentlich aufs Rad umsteigen.