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Stadtentwicklung
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Nach dem Zeitplan der Europäischen Umgebungslärmrichtlinie werden mindestens alle fünf Jahre die Lärmkarten als Bestandsaufnahme der aktuellen Lärmsituation fortgeschrieben. Für die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken ist das Eisenbahnbundesamt – EBA - zuständig. Die Lärmkarten 2017 für die Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern bzw. die Haupteisenbahnstrecken liegen jetzt vor und können auf der Internetseite des EBAs unter dem Link www.eba.bund.de eingesehen werden.
Das EBA zeigt die Ergebnisse in Form von Lärmkarten mit einer flächenhaften Darstellung der Lärmbelastungen in Form einer 24-Stunden Tag-Abend-Nachtkarte (Lden) und einer Nachtkarte (Ln). Ferner können Angaben über die Anzahl der betroffenen Einwohner in den jeweiligen Pegelklassen eingesehen werden. Bei der Fortschreibung konnten jetzt auch die Schallschutzwände an der Schienenstrecke Rheine-Hannover erstmals berücksichtigt werden. Das EBA weist darauf hin, dass die Schienenwege privater Schienenbetreiber in der Ergebnisdarstellung nicht enthalten sind. Außerdem ergeben sich aus den Kartierungsergebnissen keine Rechtsansprüche.
Seit dem 1. Januar 2015 ist das Eisenbahnbundesamt (EBA) für die Lärmaktionsplanung der Schienenwege zuständig, wobei die Ballungsräume bei der Aufstellung mitwirken. Ein wesentlicher Bestandteil der Lärmaktionsplanung ist die Öffentlichkeitsbeteiligung.
Das EBA hat die Lärmaktionsplanung in zwei Schritten (Teil A und B) mit einer jeweiligen Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Im Teil A des Lärmaktionsplanes sind vor allem die Auswertung der Lärmkarten und die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung dokumentiert worden. Gleichzeitig hat das EBA vorgestellt, wo und wie Bahnlärm bereits erfolgreich bekämpft wird.
Im Teil B des Lärmaktionsplanes, der ebenfalls unter Beteiligung der Öffentlichkeit (zweite Phase) erstellt wurde, ist vor allem die Bewertung der Lärmaktionsplanung dokumentiert worden. Dabei hatten die Kommunen ebenfalls die Gelegenheit, eine Stellungnahme zum Schienenlärm abzugeben.
Der Lärmaktionsplan Teil A und Teil B kann unter www.eba.bund.de/lap heruntergeladen werden. Auf Wunsch verschickt das EBA auch eine gedruckte Version. Den Textteil aus Teil B zur Stadt Osnabrück mit den Kartierungs- und Umfrageergebnissen sowie der Stellungnahme der Stadt Osnabrück kann über folgendes Dokument direkt heruntergeladen werden.