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Stadtentwicklung
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Der Rat der Stadt Osnabrück hat in seiner Sitzung am 1. Oktober 2019 die Fortschreibung des Lärmaktionsplans 2013 beschlossen. Dieser wird also nun durch den Lärmaktionsplan 2018 (3. Stufe der Lärmaktionsplanung auf Basis der EU- Umgebungslärmrichtlinie) ersetzt. Der Lärmaktionsplan hat einen Planungshorizont für die nächsten fünf Jahre. Im Jahr 2023 hat die Stadt Osnabrück dann gemäß der Europäischen Umgebungslärmrichtlinie die Fortschreibung des Lärmaktionsplans auf Basis einer erneuten Lärmkartierung durchzuführen.
Im Frühjahr 2019 startete die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Entwurf zum Lärmaktionsplan. Interessierte Bürgerinnen und Bürger konnten den Entwurf online herunterladen und ihre Stellungnahme abgeben. Parallel dazu bestand die Möglichkeit, den Plan bei der Verwaltung einzusehen. Weiterhin wurde interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Teilnahme an einem Lärmspaziergang angeboten, der über die Instrumente der Lärmaktionsplanung und die verschiedenen Lärmarten informierte. Dieser Lärmspaziergang fand am 4. April 2019 im Stadtteil Schinkel statt.
Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden von der Stadt Osnabrück auf ihre Umsetzbarkeit geprüft. Anschließend wurde der abgestimmte Lärmaktionsplan den Ratsgremien zum Beschluss vorgelegt. Neben der Stadt Osnabrück waren auch andere Städte und Gemeinden von einer verzögerten Bereitstellung der Straßenverkehrsdaten für die Autobahnen im Rahmen der Lärmkartierung 2017 betroffen, sodass sich die Fertigstellung des Lärmaktionsplan verzögerte und nicht fristgerecht fertiggestellt werden konnte. Der Lärmaktionsplan ist dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 17. Dezember 2019 übermittelt worden.