Lärmschutz

Die europäische Umgebungslärmrichtlinie

Um die Lärmschutzpolitik in Europa zu vereinheitlichen, hat die Europäische Union eine europäischen Umgebungslärmrichtlinie verabschiedet.

Dabei zielt die Richtlinie darauf ab, schädlichen Umgebungslärm zu vermeiden beziehungsweise zu vermindern und bisher ruhige Gebiete zu schützen. 2005 ist die Umsetzung dieser Richtlinie in deutsches Recht erfolgt; Paragraf 47a des Bundesimmissionsschutzgesetzes ist durch einen aktualisierten Passus  (Paragraf 47) ersetzt worden.

Entgegen der alten Fassung gelten jetzt europaweit klar festgesetzte Zeitrahmen, in dem die Erarbeitung von Lärmkarten und Aktionsplänen erfolgen sollen. Dabei ist obligatorisch vorgesehen, dass die Öffentlichkeit über die Lärmbelastungen informiert wird und sie zudem die Möglichkeit erhalten soll, an der Aufstellung der Aktionspläne beteiligt zu werden.

Die strategischen Lärmkarten werden analog zu den alten Lärmkataster (Schallimmissionsplänen) erstellt, wobei allerdings neue Lärmindizes Lden ( Tag-Abend-Nacht) und Lnight (Nacht) eingeführt worden sind. Ergänzend zu den Karten werden noch tabellarische Angaben zu Überschreitungen wichtiger Grenz- und Richtwerte, die geschätzte Anzahl der betroffenen Personen und Gebäude zusammen gestellt, die dann als  Meldung an die EU-Kommission erfolgen.

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