Planung, GEMA, Toilettenwagen: Leitfaden der Stadt Osnabrück gibt Orientierung beim Planen von Nachbarschaftsfesten

Nachbarschafts- und Straßenfeste sind eine tolle Gelegenheit, Menschen kennenzulernen, das Gemeinschaftsgefühl zu stärken und zusammen eine gute Zeit zu verbringen. Doch bei der Planung gilt es einiges zu beachten, damit die Feier allen in guter Erinnerung bleibt. Die wichtigsten Informationen hat das städtische Sachgebiet Bürgerbeteiligung, Freiwilligenengagement und Senioren nun in einer Broschüre übersichtlich zusammengestellt.

Darin finden sich Tipps und Hinweise von den ersten Schritten bis hin zum richtigen Verhalten in Notfällen. Dass die Organisation eines solchen Festes durchaus gewissenhaft ablaufen sollte, zeigt sich am Punkt „Ohne Bürokratie geht es nicht“. Er legt dar, in welchen Fällen ein Fest bei der Stadt angemeldet werden muss, wofür es einer Sondernutzungsgenehmigung bedarf und was beim Verkauf von Getränken und mit Blick auf das Abspielen von Musik zu beachten ist. Zudem gibt es nützliche Tipps von A wie Abfallentsorgung bis Z wie Zelte.

Wer dem Leitfaden bei der Planung und Umsetzung eines Nachbarschafts- oder Straßenfestes folgt, geht auf Nummer sicher – mit Blick auf das Gelingen des Festes wie auch in rechtlicher Hinsicht. „Immer wieder haben uns Bürgerinnen und Bürger angesprochen, die gerne ein Fest auf die Beine stellen wollten, aber nicht wussten, wie sie es am besten angehen können“, sagt Ulrich Freisel, Leiter des Sachgebietes Bürgerbeteiligung, Freiwilligenengagement und Senioren im Referat Nachhaltige Stadtentwicklung. „Die Antworten hierauf finden sie nun in unserem Leitfaden. Darüberhinausgehende Fragen beantworten wir natürlich weiterhin gerne individuell.“

Das gilt auch und insbesondere beim Thema Förderungen. Denn wer ein Nachbarschafts- oder Straßenfest plant, kann für bestimmte Kosten eine Förderung der Stadt Osnabrück bekommen. Auch hierzu gibt es Informationen in der Broschüre. Fragen zur Förderung beantwortet zudem Ayça Avci, die unter der Telefonnummer 0541 323-4429 oder per E-Mail an avcinoSpam@osnabruecknoSpam.de erreichbar ist.

Der Leitfaden ist in der Bürgerinformation des Stadthauses 1, in der Freiwilligen-Agentur, im Nette Quartier und Johannis-Quartier und in der Bierstraße 32a erhältlich. Außerdem steht er gleich hier zum Herunterladen bereit.

Gute Ideen für den Stadtteil

Projektmittel für Straßen- und Nachbarschaftsfeste sowie für Quartiersarbeit machen es möglich!

Haben Sie eine Idee, was in Ihrem Stadtteil verbessert oder verändert werden sollte? Haben Sie Ideen für eine gute Aktion, die Nachbarschaft fördert, Jung und Alt zusammenbringt oder Vorurteile abbaut? Dann können die „Projektmittel für Quartiersarbeit“ helfen, diese Ideen Wirklichkeit werden zu lassen.

Die „Projektmittel für Quartiersarbeit“ unterstützen Einrichtungen, Vereine und Bewohner bei der Finanzierung von Projektideen, die das Zusammenleben im Stadtteil verbessern. Kerngedanke ist es, lokale, gemeinwesenorientierte Initiativen mit kleinen Förderbeträgen zu unterstützen. Der Rat der Stadt Osnabrück stellt dafür jährlich Mittel in Höhe von 10.000 Euro zur Verfügung.

Projektmittel ausgeschöpft

Hinweis: Für das Jahr 2025 können keine Anträge auf Projektmittel für Quartiersarbeit mehr gestellt werden, da die Projektmittel ausgeschöpft sind!

Wer kann Geld beantragen?

Anträge können gestellt werden von:

  • Bürgerinnen und Bürgern
  • gemeinnützigen Körperschaften (eingetragene Vereine),
  • Verbänden, Einrichtungen
  • Kirchengemeinden und
  • Stadtteilinitiativen oder Interessenvertretungen (nichtjuristische Personen),

die sich im und für den Stadtteil engagieren.

Ist ein Gremium der Stadtteilvernetzung (z.B. Runder Tisch, Akteursnetzwerke) vorhanden, sollte dieses über die geplante Maßnahme informiert werden. Hierzu reicht ein kurzer schriftlicher Hinweis.

Wofür kann man Geld beantragen?

Die Projektidee sollte der generationengerechten Gestaltung des Stadtteils durch seine Bewohner dienen. Das heißt konkret:

  • nachbarschaftliche Beziehungen und gegenseitige Unterstützung stärken
  • Kommunikation und Vernetzung im Quartier fördern
  • das Zusammenleben der Bewohnergruppen und Integration fördern
  • freiwilliges und bürgerschaftliches Engagement fördern
  • generationenverbindende Stadtteilkultur, Bildung und Veranstaltungen fördern
  • Bürgergetragene Konzepte, Projekte und Aktivitäten umsetzen
  • Begegnungsorte im Quartier schaffen und beleben
  • die Identifikation mit dem Quartier stärken
  • Gesundheit, Bewegung und Mobilität verbessern.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Einbindung der Zielgruppen 60Plus und 80Plus.

Wie viel Geld kann man beantragen?

  • Für Projekte oder Maßnahmen mit Stadtteilbezug können zwischen 500 und 2.500 Euro beantragt werden. Anträge unter 500 Euro sind nicht förderfähig.
  • Die Projektmittel können für Sachkosten (Projekt-, Verbrauchsmaterial, Öffentlichkeitsarbeit), Aufwandsentschädigungen (z. B. Fahrtkosten) oder Honorar- oder Werkverträge im Projektzeitraum verwendet werden.
  • Wichtiger Hinweis: Nicht gefördert werden Speisen und Getränke für Besucherinnen und Besucher bei Nachbarschafts- und Begegnungsfesten.

Wie und wo kann man den Antrag stellen? – Zwei Möglichkeiten

  1. Am einfachsten ist es, die Projektmittel mit dem hierfür vorgefertigten Antragsformular (Antrag auf Förderung eines Projektes) zu beantragen. Dieses kann entweder als Datei heruntergeladen, digital ausgefüllt und zusammen mit eingescannten Anlagen per Mail versendet (s.u.) oder ausgedruckt, ausgefüllt und mit erforderlichen Anlagen per Post an die angegebene Adresse geschickt werden.
  2. Für die Beantragung der Projektmittel reicht ebenfalls ein formloser schriftlicher Antrag. Er muss Angaben über den Antragsteller (Kontaktdaten, Kontoverbindung) die Projektziele, die Zielgruppe(n), die beabsichtigte Wirkung im Stadtteil, die Projektlaufzeit (Beginn und Ende, Zeitplan), das Projektgebiet sowie eine Darstellung der Gesamtkosten und die beantragten Projektmittel enthalten. Dieser wird an die unten angegebene Adresse verschickt.

Der Antrag muss mindestens einen Monat vor Projektbeginn eingereicht werden. Die Anträge werden entgegengenommen und bearbeitet bei:

Stadt Osnabrück
Sachgebiet Bürgerbeteiligung, Freiwilligenengagement und Senioren
Strategische Konzeptentwicklung Quartiersarbeit
Ayca Avci
Bierstr. 32a

E-Mail: avcinoSpam@osnabruecknoSpam.de (Betreffzeile: Antrag Projektmittel für Quartiersarbeit)

49074 Osnabrück
Telefon: 0541 323-4429

Abrechnung nach Projektende

Die Abrechnung der Projektmittel muss bis spätestens einen Monat nach Projektende erfolgt sein. Zur Abrechnung sind Rechnungen und Quittungen für alle Ausgaben aufzubewahren!!

Projektbeispiele:

  • Organisation eines Fahrrad-Reparaturtages im Stadtteil
  • Durchführung eines Stadtteilfestes oder einer Veranstaltung
  • Organisation von gegenseitigen Hilfen („Smartphone leicht gemacht“, „Leselernhelfer für Grundschulkinder“, „Helfende Hand in der Nachbarschaft“)
  • Stadtteilgestaltung (Gemeinsames Gärtnern im Stadtteil, Insektenhotels für die Nachbarschaft, Graffiti- oder Kunstprojekt, Beetpatenschaften, …)
  • Gründung von Treffpunkten und Gruppenaktivitäten (Kochgruppe, Lesekreise, Speeddating, …)
  • Einrichtung eines offenen Bücherschrankes und/oder eines Lesetreffs
  • usw.

Die Stadt Osnabrück ist gespannt auf Ihre Ideen und freut sich auf Ihren Antrag! Bei Fragen helfen wir gerne weiter.