Fördergelder beantragen
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Stadtentwicklung
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Nachbarschafts- und Straßenfeste sind eine tolle Gelegenheit, Menschen kennenzulernen, das Gemeinschaftsgefühl zu stärken und zusammen eine gute Zeit zu verbringen. Doch bei der Planung gilt es einiges zu beachten, damit die Feier allen in guter Erinnerung bleibt. Die wichtigsten Informationen hat das städtische Sachgebiet Bürgerbeteiligung, Freiwilligenengagement und Senioren nun in einer Broschüre übersichtlich zusammengestellt.
Darin finden sich Tipps und Hinweise von den ersten Schritten bis hin zum richtigen Verhalten in Notfällen. Dass die Organisation eines solchen Festes durchaus gewissenhaft ablaufen sollte, zeigt sich am Punkt „Ohne Bürokratie geht es nicht“. Er legt dar, in welchen Fällen ein Fest bei der Stadt angemeldet werden muss, wofür es einer Sondernutzungsgenehmigung bedarf und was beim Verkauf von Getränken und mit Blick auf das Abspielen von Musik zu beachten ist. Zudem gibt es nützliche Tipps von A wie Abfallentsorgung bis Z wie Zelte.
Wer dem Leitfaden bei der Planung und Umsetzung eines Nachbarschafts- oder Straßenfestes folgt, geht auf Nummer sicher – mit Blick auf das Gelingen des Festes wie auch in rechtlicher Hinsicht. „Immer wieder haben uns Bürgerinnen und Bürger angesprochen, die gerne ein Fest auf die Beine stellen wollten, aber nicht wussten, wie sie es am besten angehen können“, sagt Ulrich Freisel, Leiter des Sachgebietes Bürgerbeteiligung, Freiwilligenengagement und Senioren im Referat Nachhaltige Stadtentwicklung. „Die Antworten hierauf finden sie nun in unserem Leitfaden. Darüberhinausgehende Fragen beantworten wir natürlich weiterhin gerne individuell.“
Das gilt auch und insbesondere beim Thema Förderungen. Denn wer ein Nachbarschafts- oder Straßenfest plant, kann für bestimmte Kosten eine Förderung der Stadt Osnabrück bekommen. Auch hierzu gibt es Informationen in der Broschüre. Fragen zur Förderung beantwortet zudem Ayça Avci, die unter der Telefonnummer 0541 323-4429 oder per E-Mail an avcinoSpam@osnabruecknoSpam.de erreichbar ist.
Der Leitfaden ist in der Bürgerinformation des Stadthauses 1, in der Freiwilligen-Agentur, im Nette Quartier und Johannis-Quartier und in der Bierstraße 32a erhältlich. Außerdem steht er gleich hier zum Herunterladen bereit.
Haben Sie eine Idee, was in Ihrem Stadtteil verbessert oder verändert werden sollte? Haben Sie Ideen für eine gute Aktion, die Nachbarschaft fördert, Jung und Alt zusammenbringt oder Vorurteile abbaut? Dann können die „Projektmittel für Quartiersarbeit“ helfen, diese Ideen Wirklichkeit werden zu lassen.
Die „Projektmittel für Quartiersarbeit“ unterstützen Einrichtungen, Vereine und Bewohner bei der Finanzierung von Projektideen, die das Zusammenleben im Stadtteil verbessern. Kerngedanke ist es, lokale, gemeinwesenorientierte Initiativen mit kleinen Förderbeträgen zu unterstützen. Der Rat der Stadt Osnabrück stellt dafür jährlich Mittel in Höhe von 10.000 Euro zur Verfügung.
Anträge können gestellt werden von:
die sich im und für den Stadtteil engagieren.
Ist ein Gremium der Stadtteilvernetzung (z.B. Runder Tisch, Akteursnetzwerke) vorhanden, sollte dieses über die geplante Maßnahme informiert werden. Hierzu reicht ein kurzer schriftlicher Hinweis.
Die Projektidee sollte der generationengerechten Gestaltung des Stadtteils durch seine Bewohner dienen. Das heißt konkret:
Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Einbindung der Zielgruppen 60Plus und 80Plus.
Der Antrag muss mindestens einen Monat vor Projektbeginn eingereicht werden. Die Anträge werden entgegengenommen und bearbeitet bei:
Stadt Osnabrück
Sachgebiet Bürgerbeteiligung, Freiwilligenengagement und Senioren
Strategische Konzeptentwicklung Quartiersarbeit
Ayca Avci
Bierstr. 32a
E-Mail: avcinoSpam@osnabruecknoSpam.de (Betreffzeile: Antrag Projektmittel für Quartiersarbeit)
49074 Osnabrück
Telefon: 0541 323-4429
Die Abrechnung der Projektmittel muss bis spätestens einen Monat nach Projektende erfolgt sein. Zur Abrechnung sind Rechnungen und Quittungen für alle Ausgaben aufzubewahren!!
Die Stadt Osnabrück ist gespannt auf Ihre Ideen und freut sich auf Ihren Antrag! Bei Fragen helfen wir gerne weiter.