Fördergelder beantragen
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Stadtentwicklung
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Mit dem Programm „Osnabrück saniert“ möchte die Stadt Osnabrück CO₂-Emissionen im Gebäudebestand verringern und so einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die Nutzung fossiler Energie soll durch die Förderung von Dämmmaßnahmen und solarer Stromerzeugung reduziert werden.
Wichtig:
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Geltungsbereich des Förderprogramms ist das Stadtgebiet Osnabrück. Für das Sanierungsgebiet Schinkel gelten zusätzlich spezielle Fördervoraussetzungen. Informationen dazu sind unter www.osnabrueck.de/sanierung-schinkel abrufbar.
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von
Für die Förderung von Photovoltaikanlagen außerdem Eigentümerinnen und Eigentümer von
Gefördert werden
Pro Objekt können insgesamt maximal 75.000 Euro Zuschuss für energetische Sanierungsmaßnahmen genehmigt werden.
Gefördert werden
Die Dämmung der obersten Geschossdecke wird nicht gefördert.
Pro Objekt können insgesamt maximal 75.000 Euro Zuschuss für energetische Sanierungsmaßnahmen genehmigt werden.
Gefördert werden
Pro Objekt können insgesamt maximal 75.000 Euro Zuschuss für energetische Sanierungsmaßnahmen genehmigt werden.
Um die Errichtung möglichst großer Photovoltaik-Anlagen auf geeigneten Dächern zu erreichen (Dachvollbelegung), werden PV-Anlagen anteilig gefördert.
Eine Förderung ist ab einer Leistung von 8 kWp möglich
die darüber hinaus installierte Leistung wird mit 500 Euro pro kWp bezuschusst
(werden zum Beispiel 10,5 kWp Leistung installiert, werden 2,5 kWp Leistung bezuschusst und die Förderung beträgt 1.250 Euro)
Das Antragsverfahren wird über das ServicePortal vollständig elektronisch abgewickelt. Hier steht neben dem Antragsformular ab dem 6. Mai 2024 eine Auflistung der zur Antragstellung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
Zur Antragsstellung ist ein Benutzerkonto einzurichten über das der gesamte weitere Schriftverkehr erfolgt.