Förderprogramm 2025 für Investitionen kleiner Kultureinrichtungen

Sind die sanitären Anlagen aus dem letzten Jahrhundert? Braucht das Heimatmuseum ein neues Dach? Müssen neue Brandschutzauflagen erfüllt werden? Für Extra-Ausgaben dieser Art haben kleinere Kultureinrichtungen selten finanzielle Reserven. Das auch in diesem Jahr wieder aufgelegte Förderprogramm aus dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur kann vielleicht helfen. Denn: Ob Anschaffungen oder bauliche Maßnahmen – der Landschaftsverband Osnabrücker Land e. V. (LVO) vergibt erneut Zuschüsse zur Förderung von Investitionen kleiner Kultureinrichtungen in der Region. Anträge müssen den LVO bis zum 10. Juni 2025 erreichen.

Gefördert werden kleine Kultureinrichtungen und Kulturvereine mit Sitz in Stadt und Landkreis Osnabrück, die überwiegend Zwecke der Förderung von Kunst und Kultur verfolgen und ein regelmäßiges, öffentlich zugängliches Kulturangebot vorhalten. Dazu gehören beispielsweise Heimatvereine, Amateurtheater, Freilichtbühnen, freie professionelle Theater ebenso wie nichtstaatliche Museen, soziokulturelle Einrichtungen, Kunstvereine, Kunstschulen, Musikvereine, Musikschulen oder Musikzentren. Im Antrag müssen sowohl die Dringlichkeit und Notwendigkeit als auch der Umfang der geplanten Maßnahme nachvollziehbar dargelegt werden; das gilt auch für den nachhaltigen Nutzen.

Der LVO fördert bauliche Investitionen inklusive Erhaltungsmaßnahmen, ferner Anschaffungen einschließlich digitaler Infrastruktur oder Veranstaltungstechnik. Sie sollen u. a. zur Verbesserung der inhaltlichen Qualität sowie der Aufenthaltsqualität beitragen. So konnte im letzten Förderdurchgang u. a. Verein Metropol in Fürstenau bei der Einrichtung zweier WC-Anlagen geholfen werden, die für die Neuausrichtung des früheren Metropol-Kinos als soziokulturelles Zentrum erforderlich waren. Die Kunstschule Paletti in Georgsmarienhütte erhielt einen Zuschuss zum Ausbau ihrer Keramikwerkstatt und das Piesberger Gesellschaftshaus installierte mit Unterstützung aus dem Investitionsprogramm eine neue Rollstuhlrampe, die ohne fremde Hilfe von Rollstuhlfahrer:innen genutzt werden kann.

Beantragt werden können Fördermittel in Höhe von 1.000 Euro bis zu 25.000 Euro. Die Förderung beträgt in der Regel bis zu 75 Prozent der Gesamtausgaben. Ehrenamtliches Engagement kann als fiktive Ausgabe einberechnet werden; Näheres regeln die Förderrichtlinien.

Anträge können bis spätestens 10. Juni 2025 beim Landschaftsverband Osnabrücker Land eingereicht werden. Detaillierte Informationen zum Förderprogramm und Antragsformulare zum Herunterladen sind auf der Website des Landschaftsverbandes zu finden: www.lvosl.de. Bei Fragen wenden Sie sich an Nina Hauff, Telefon 0541 600585-12,hauffnoSpam@lvoslnoSpam.de.