Machbarkeitsstudie Stadtbahn Osnabrück

Stadtbahn für Osnabrück sinnvoll oder nicht? Ergebnisse liegen vor.

Auf Grundlage des Ratsbeschlusses der Stadt Osnabrück vom 15.12.2020, dem eine Petition der Stadtbahninitiative (SBI) vorausgegangen war, wurde die Machbarkeit zur Einführung einer Stadt-Umland-Bahn, die auch Verbindungen in die umliegenden Gemeinden berücksichtigen sollte, im Rahmen einer Studie in einem so genannten Projektdossierverfahren untersucht. 

Die Studie wurde vom Planungsbüro Verkehrsplanung Köhler und Taubmann (VKT) in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung (FB Städtebau, Fachdienst Verkehrsplanung) erstellt. Begleitet wurden die Arbeiten durch regelmäßige Abstimmungen mit Vertretern weiterer Fachbereiche der Stadtverwaltung, der Stadtwerke Osnabrück, der Planungsgesellschaft Nahverkehr Osnabrück (PlaNOS), des Landkreises Osnabrück sowie der Stadtbahninitiative. So war sichergestellt, dass unterschiedliche Sichtweisen zur städtischen Mobilitätsentwicklung einfließen und mobilitätsrelevante Parallelplanungen in Stadt und Landkreis berücksichtigt werden konnten.

Über eine projektbegleitende Webseite wurde während der gesamten Laufzeit der Studie über Zwischenergebnisse informiert und ein „Bürgerdialog“ geschaltet.

Die Bewertung festgelegter Kriterien (Verkehrspotenzial, Nutzungsintensität, modellierte Nachfrage) erfolgte jeweils in den drei Stufen (hohe, mittlere und geringe „Stadtbahnaffinität“). Aus der Kombination der Einzelbewertungen lassen sich Schwerpunktkorridore für die mutmaßliche Eignung einer Stadtbahn ableiten 

Stadtbahneignung Korridore
Stadtbahneignung Korridore

Für die stadträumlichen Schwerpunktkorridore wurden grundsätzlich denkbare und sinnvolle Linienführungen abgeleitet. Maßgebend sind dabei neben der Korridorbewertung aus stadträumlicher Sicht vor allem die folgenden Aspekte:

  • straßenräumliche, städtebauliche und topografischen Randbedingungen,

  • die ÖPNV-Netzstruktur im Bestand und bekannte Ausbauplanungen – insbesondere die attraktive Einbindung in die ÖPNV-Umsteigeknoten (Neumarkt, Hauptbahnhof, weitere Bahnhaltepunkte bestehend und geplant),

  • die Möglichkeiten zum Ersatz bzw. zur Ergänzung bestehender Buslinien sowie stadt- und verkehrsplanerisch sinnvolle Endpunkte (Anschluss an Zubringerlinien, Bahnhaltepunkte, Verknüpfung mit Park+Ride, etc.) sowie

  • Anschluss- bzw. Verlängerungsoptionen in weitere Stadtteile und in Richtung Umland.

Das vorgestellte Grundnetz, als vorläufige gutachterliche Empfehlung, bietet die Möglichkeit für spätere Erweiterungen sowohl innerhalb des Stadtgebietes als auch in die Region.

Durch den Gutachter wird unter den getroffenen Prämissen empfohlen, die Einführung des System Stadtbahn im Osnabrücker Stadtgebieten weiterzuverfolgen. Ausführungen zu dieser Einschätzung sind der Machbarkeitsstudie als beigefügten Anlagen (Kurz- und Langfassung) zu entnehmen.

Die Stadt Osnabrück steht mittel- bis langfristig vor großen Herausforderungen. Dies gilt lokal bei der Stadtentwicklung und Sicherung der Funktionalität und Standortqualität eines Oberzentrums. Hinzu kommen gesellschaftliche und globale Herausforderungen aufgrund neuer Rahmenbedingungen – u.a. Verkehrs- und Energiewende, Klimaschutz und Demografie. Die Stadt will und muss die künftige Stadtentwicklung auf diese Herausforderungen ausrichten. Im Verkehrssektor erfordert das die signifikante Erhöhung der Verkehrsanteile des Umweltverbundes. Die Stadtbahn ist dabei eine mögliche Option, hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten zu können.

Die Verwaltung hat den Prozess der Erarbeitung der Machbarkeitsstudie eng begleitet und bewertet die vorgelegten Ergebnisse wie folgt:

  • Das vorliegende Stadtbahn-Zielnetz beschränkt sich auf das Stadtgebiet Osnabrück. Dies bedeutet, dass keine direkten Anschlusspunkte in den umliegenden Gemeinden in der Region vorhanden sind. Grund hierfür ist, dass die Verlängerung von Stadtbahntrassen in das Umland aus heutiger Sicht gesamtgesellschaftlich nicht wirtschaftlich vertretbar sind (Wert des Nutzen-Kosten-Verhältnis liegt deutlich unter 1). Dem hohen baulichen und betrieblichen Mehraufwand würde nur ein begrenzter Zusatznutzen aus der Verkehrsverlagerung und neuen Fahrgästen im ÖPNV gegenüberstehen. Eine deutliche Zunahme der ÖPNV-Nutzung im Osnabrücker Umland ist – unabhängig von der Angebotsqualität – aufgrund der stark auf den Pkw ausgerichteten „Mobilitätskultur“ nicht zu erwarten.

  • Dies hat zur Folge, dass eine Stadtbahn begrenzt auf das Stadtgebiet keine nennenswerten Effekte im Hinblick auf Pendlerverkehre erwirken würde, da kein Angebot in den Umlandgemeinden besteht. Zu befürchten wäre sogar ein Rückgang, da der ÖPNV (teilweise) nicht ohne Umsteigen aus der Region bis in die Innenstadt genutzt werden könnte.

  • Um aber bereits positive Effekte unabhängig von einer Stadtbahn zu erwirken, wird auf das bereits beschlossene OS-Bahn-Konzept verwiesen. Ziel des Konzeptes ist die Schaffung eines 30-Minuten-Taktes im Nahverkehr im 30 km Umkreis der Stadt Osnabrück auf vorhandenen Eisenbahnstrecken herzustellen. Durch Schaffung neuer Haltepunkte in Siedlungsnähe soll eine bessere Anbindung gewährleistet werden.

  • Des Weiteren sollte der heutige Modal Split Wert am ÖPNV ca. 8% (gemäß aktueller Erhebung "Mobilität in Städten" (SrV) aus dem Jahr 2023) differenzierter betrachtet werden. Der Gutachter beschreibt, dass bei einem angenommenen Modal Split Anteil am ÖPNV von 15% Kapazitätsengpässe im Busbetrieb entstehen würden und dass u.a. aus diesem Grund ein neues ÖPNV-System notwendig wäre. Diese Steigerung im Modal Split wird von der Verwaltung als sehr ambitioniert bewertet und es wird darauf verwiesen, dass das Vorreiterkonzept Klimaschutz der Stadt Osnabrück im Zielszenario einen ÖPNV-Wert von ca. 12% bis 2040 verfolgt. In diesem Zusammenhang wird eine äußerst lange Zeitschiene betrachtet, um den ÖPNV-Anteil um ca. ein Drittel auf 12% zu steigern. Demzufolge wird (ausgegangen vom heutigen Status-quo) erst ab einem über 50 prozentigen Zuwachs im ÖPNV-Anteil ein mögliches Kapazitätsproblem im aktuellen ÖPNV-System zu erwarten sein. Dieses potenzielle Szenario wird unter der Beachtung des Vorreiterkonzepts Klimaschutz erst deutlich nach 2040 eintreffen können.

  • Ein weiteres Ergebnis der Studie verdeutlicht, dass eine mögliche Stadtbahn aufgrund der städtebaulichen Gegebenheiten und den verkehrlichen und nicht-verkehrlichen Nutzungsansprüchen nicht durchgängig eine eigene Trasse angeboten werden kann. Dies bedeutet, dass eine mögliche Stadtbahn teils im Mischverkehr geführt werden muss und somit ebenfalls im potenziellen Stau steht. Unter dem vorliegenden Zielnetz könnte lediglich auf 40-50% der Strecke ein eigener Gleiskörper hergestellt werden. 

Auf Basis der aufgeführten Gründe wurde von der Verwaltung empfohlen zunächst keine weiteren Betrachtungen im Rahmen der Stadtbahn durchzuführen. Die gewonnenen Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie werden für das aktuelle ÖPNV-System genutzt.

Unabhängig von der Entscheidung für oder gegen eine Stadtbahn braucht der städtische ÖPNV in Osnabrück eine „Qualitätsoffensive“. Nur dann kann der öffentliche Verkehr einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten, als konkurrenzfähige Alternative zum motorisierten Verkehr akzeptiert werden und als (Standort-)Faktor bei der Siedlungsentwicklung wirken.

Die in der vorliegenden Studie herausgearbeiteten, potenzialstarken ÖPNV-Hauptachsen wären auch ohne eine Stadtbahn das Rückgrat des künftigen ÖPNV-Systems. Um dieser Funktion mit einem Busbetrieb gerecht zu werden, sind bauliche Ergänzungen der Infrastruktur (eigene Bustrassen, Ausbau von Haltestellen), Anpassungen des Verkehrsregimes im Straßenraum (v.a. Einrichtung von Busspuren) und der Verkehrssteuerung (ÖPNV-Vorrangschaltungen) erforderlich. Die Weiterentwicklung des Busnetzes kann als Vorstufe für eine Stadtbahn oder ein andere ÖPNV-System betrachtet werden. Aufgrund des langen Realisierungshorizontes einer Stadtbahn oder anderer ÖPNV-Systeme, ist es sogar äußerst sinnvoll, den Ausbau der wichtigsten Busachsen als kurz- bis mittelfristigen „Vorläuferbetrieb“ zu betrachten. Somit besteht die Chance, den Klimaschutzzielen schon frühzeitig etwas näher zu kommen, bevor die Stadtbahn oder ein anderes massenverkehrstaugliches ÖV-System, einen entscheidenden Beitrag dazu leisten wird. 

In der Sitzung des Rates der Stadt Osnabrück am 1. Oktober 2024 wurde von der Politik mehrheitlich folgender Beschluss gefasst:

Die Stadt Osnabrück steht mittel- bis langfristig vor großen Herausforderungen. Dies gilt lokal bei der Stadtentwicklung sowie der Sicherung der Funktionalität und Standortqualität eines Oberzentrums. Hinzukommen gesellschaftliche und globale Herausforderungen aufgrund neuer Rahmenbedingungen – unter anderem Verkehrs- und Energiewende, Klimaschutz und Demografie. Die Stadt will und muss die künftige Stadtentwicklung auf diese Herausforderungen ausrichten. Im Verkehrssektor erfordert das die signifikante Erhöhung der Verkehrsanteile des Umweltverbundes. Die Stadtbahn ist dabei eine mögliche Option, hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten zu können.

Die Einführung des Systems Stadtbahn in Osnabrück jetzt weiterzuverfolgen, würde erhebliche Planungskapazitäten und finanzielle Mittel binden. Nach der notwendigen weiteren Prüfung ist – bei positivem Ausgang – für die tatsächliche Einführung ein Vorlauf von 10-15 Jahren realistisch. Selbst bei guter Förderkulisse muss die Stadt in erheblichem Umfang investieren. Für die zentrale Thematik der Verknüpfung mit dem Osnabrücker Umland bietet die Stadtbahn laut Studie heute keine Lösung. Die Erkenntnisse und aufgezeigten Potenziale aus der Machbarkeitsstudie werden für die Verbesserung des aktuellen ÖPNV-Systems genutzt und in den Planungsprozess des Zukunftsnetzes eingespeist. Zentral sind hierbei folgende Aspekte:

  1. Der öffentliche Verkehr kann nur dann einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten, wenn konkurrenzfähige Alternativen zum motorisierten Verkehr akzeptiert werden und als Standortfaktor bei der Siedlungsentwicklung wirken.
  2. Die in der vorliegenden Studie herausgearbeiteten, potenzialstarken ÖPNV-Hauptachsen sind so oder ähnlich das Rückgrat des künftigen ÖPNV-Systems. Um dieser Funktion leistungsfähig gerecht zu werden, sind unabhängig von der Einführung einer Stadtbahn bauliche Ergänzungen der Infrastruktur (eigene Bustrassen, Ausbau von Haltestellen), Anpassungen des Verkehrsregimes im Straßenraum (vor allem Einrichtung von Busspuren) und der Verkehrssteuerung (ÖPNV-Vorrangschaltungen) erforderlich. Eine deutliche Anhebung der Durchschnittsgeschwindigkeit steigert die Attraktivität (Pünktlichkeit und Verlässlichkeit), entlastet die Fahrer:innen, spart viel Geld im Betrieb und bietet die Chance, den Klimaschutzzielen der Stadt Osnabrück schneller näher zu kommen.
  3. Die Weiterentwicklung des Busnetzes kann als Vorstufe für eine Stadtbahn oder ein anderes ÖPNV-System betrachtet werden. Die integrierte Betrachtung des gesamten öffentlichen Raums entlang der Strecken ist aufgrund der umfangreichen Eingriffe in die bestehende Infrastruktur unvermeidbar und bietet entsprechende Chancen für die städtebauliche Aufwertung.
  4. Bereits im „ÖPNV-Zukunftsnetz“ werden Streckenabschnitte mit hoher MIV-Auslastung für die ÖPNV-Nutzung priorisiert sowie durch Vorrang-LSA-Steuerung und eigene Spuren maximal beschleunigt. Zielwert ist hier: >60% MIV-freie Linienführung.
  5. Die Verknüpfung der städtischen Hauptachsen mit den Siedlungsschwerpunkten, Hauptnachfragepotentialen und Park+Ride-Plätzen des Umlandes ist für das Verkehrsgeschehen in Osnabrück zentral. Das ÖPNV-Netz der Region wird weiter mit dem bestehenden und zukünftigen OS-Bahn-Konzept verknüpft. Die Elektrifizierung aller Linien wird mit Nachdruck verfolgt.
  6. Für ein attraktives „ÖPNV-Zukunftsnetz“ sind kurze, barrierefreie Umstiege und kurze Fahrzeiten durch Vermeidung von Umfahrungen und das Meiden von MIV-starken Trassen wie dem Wall-Ring elementar. Der Neumarkt behält deshalb seine zentrale Stellung im ÖPNV-Netz. Dies ist für die Erreichbarkeit des Hauptbahnhofs und für die Verknüpfung der östlichen Stadtteile (unter anderem Lok-Viertel und Magnum-Gelände) mit den Hochschulstandorten und Kliniken im Westen von elementarer Bedeutung.
  7. Die in der Studie genannten möglichen Kapazitätsengpässe bei Erreichen eines Modal-Split-Anteils von >15% sind bei der Planung der zukünftigen Bus-Infrastruktur, Fahrzeuggrößen und Ausstattung (Haltestellenbau und Fahrzeugkapazität) schon heute zu berücksichtigen.
  8. Die weiteren Planungsschritte zur Einführung einer Stadtbahn in der Stadt Osnabrück können erst auf Basis der Inbetriebnahme des „ÖPNV-Zukunftsnetzes“, eines erfolgreichen Schulterschlusses der Region mit abgeschlossener ÖPNV-Regionalplanung und der Umsetzung von wirksamen Busbeschleunigungsmaßnahmen erfolgen. Daher kann über die Bereitstellung entsprechender Mittel zur Vergabe eines Planungsauftrages (insbesondere für eine detailliertere Kosten-Nutzen-Untersuchung nach dem Verfahren der Standardisierten Bewertung) erst im Jahr 2027 entschieden werden.
  9. Die Verwaltung wird beauftragt, bereits jetzt im bestehenden Busnetz die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten zur Beschleunigung des ÖPNV voll auszunutzen (Vorrang fließender Verkehr nach NStrG, novellierte StVO 2024 nach Rechtswirksamkeit). Die Metrobuslinien und Schnellbuslinien (Landkreis, MOIN+) werden dabei priorisiert bearbeitet.

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Ansprechpersonen:

Roman Karl
Referat Strategische Mobilitätsplanung

Telefon: 0541 323-4471
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