Informationspflicht im Projekt „Aufnahme von Kennzeichen im Stadtgebiet Osnabrück“

Alternative Informationsmöglichkeiten zur Hinweispflicht

Das Pilotprojekt "Aufnahme von Kennzeichen im Stadtgebiet Osnabrück" ist im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der Europäischen Union geförderten Projektes: "Intelligenter Intermodaler Pendlerverkehr" (IIP) durch die Stadt Osnabrück entstanden. Weitere Informationen zum Projekt IIP sind auf der folgenden Seite zu finden: www.intelligent-pendeln.de

In diesem Projekt werden Daten durch Kennzeichenkameras aufgenommen. Die Kennzeichen werden direkt in der Kamera pseudonymisiert und daraufhin vollständig anonymisiert, sodass kein Personenbezug möglich ist. Mangels Personenbezug können auch keine individuellen Langzeitprofile erstellt werden.

Zweckbeschreibung – Was ist der Zweck?

  • Analyse des Verhaltens von motorisierten Verkehrsteilnehmenden mittels Kennzeichenkameras
  • Identifikation von vielbefahrenen Routen und Pendelnden
  • Anlegen und Ausbauen einer Datenbasis mit ausreichender Güte über den Verkehrsfluss des motorisierten Verkehrs in Osnabrück
  • Optimierung der Verkehrsplanung als auch der Verkehrssteuerung
  • Optimierung der verkehrlichen Situation durch die Entwicklung von konkret auf die verkehrliche Situation abgestimmten Maßnahmen
  • Optimierung des Verkehrsflusses in Osnabrück anhand aufgenommener Ströme
  • Möglichkeit zur Durchführung einer Raumanalyse zur Identifikation von potenziellen Umstiegspunkte auf Mobilitätsalternativen oder potenzielle Standorte für Mobilitätshotspots / Park&Ride-Angebote

Standorte – Wo stehen die Kameras?

Verarbeitungsschritte – Was passiert mit den aufgenommenen Daten?

Um mit den aufgenommenen Datensätzen arbeiten zu können, müssen verschiedene Verarbeitungsschritte durchgeführt werden. Neben der Erhebung der Daten durch die Kameras, sind die Datenübermittlung, die Anonymisierung der Daten, die Datenspeicherung und –analyse, die Löschung der Daten sowie die Weitergabe der Daten die in unserem Projekt definierten Verarbeitungsschritte. Der zeitliche Ablauf der Schritte wird in der Abbildung dargestellt.

Datenschutzmaßnahmen – Wie wird die Sicherheit der Daten hergestellt?

Der Schutz von personenbezogenen Daten ist der wichtigste Faktor, der bei Vorhaben dieser Art betrachtet werden muss. Deswegen wurden in Vorbereitung der Umsetzung des Projektes verschiedene technisch und organisatorische Maßnahmen entwickelt, die den Schutz der Persönlichkeit von Verkehrsteilnehmenden gewährleisten sollen.

  • Die Verbindung zum Kennzeichen wird so früh wie technisch möglich gänzlich entfernt und anonymisiert damit den Datensatz
  • Einsatz eines drei-stufigen Anonymisierungsverfahren, welches das Kennzeichen zunächst pseudonymisiert und nach sieben Tagen Zwischenspeicherung auf einem stadtinternen Server anonymisiert

Rechte – Welche Rechte haben Sie als Betroffene?

Im Rahmen des Projekts „Aufnahme von Kennzeichen im Stadtgebiet Osnabrück“ legen wir großen Wert auf den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten. Wie bereits beschrieben werden die erfassten Daten (Kennzeichen) sofort pseudonymisert und nach 7 Tagen vollständig anonymisiert, wodurch eine Re-Identifizierung auf einzelne Personen durch einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bzw. nach der Anonymisierung vollständig ausgeschlossen ist.

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen grundsätzlich das Recht Auskunft (Art. 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO), das Recht auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 17, 18 und 21 DSGVO) zu. 

Diese Rechte gelten jedoch nur, solange ein Personenbezug der Daten hergestellt werden kann. Aus diesem Grund sind die oben genannten Betroffenenrechte nur eingeschränkt umsetzbar. Nach der Anonymisierung entfallen diese Rechte vollständig.

Von einer Informationspflicht gemäß Art. 13 DSGVO (Hinweisschilder zur Videoüberwachung vor Ort) wurde gemäß Art. 14 Abs. 5 lit. b DSGVO mit folgender Begründung abgesehen:

  • Durch die Kameras werden nur Kennzeichen aufgenommen. Eine Identifizierung von Personen kann nicht durchgeführt werden
  • Vorbeifahrende können nicht unmittelbar angesprochen werden (Öffentlicher Raum)
  • Durch die direkte Anwendung des Anonymisierungsalgorithmus werden keine personenbezogenen Daten in ihrer ursprünglichen Form gespeichert – Mitarbeitende der Stadt können keine Rückschlüsse auf die Personen ziehen
  • Die Anonymisierung der Daten gewährleistet somit bereits einen effektiven Schutz der Privatsphäre, wodurch eine individuelle Benachrichtigung entbehrlich wird
  • Eine ausführliche Information zur Datenverarbeitung erfolgt auf dieser Website

Unabhängig von den eingeschränkten Betroffenenrechten, haben Sie jederzeit das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover, Telefon: +49 511 120-4500, E-Mail: poststellenoSpam@lfd.niedersachsennoSpam.de), wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Verantwortliche – Wen kann ich bei Fragen kontaktieren?

Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten im Projekt „Aufnahme von Kennzeichen im Stadtgebiet Osnabrück“ ist der Fachdienst Geodaten der Stadt Osnabrück (62-1) mit dem Fachdienstleiter Dirk Ohde. Fragen zum Projekt können gerne an die folgende Mail-Adresse übersendet werden:

VerkehrserfassungnoSpam@osnabruecknoSpam.de

Für die Sicherstellung des Datenschutzes ist die Datenschutzbeauftragte der Stadt zuständig. Diese ist unter der folgenden Mailadresse zu erreichen:

datenschutznoSpam@osnabruecknoSpam.de